Gravierende Hygienemängel: Verwaltungsgericht bestätigt Teilschließung eines Schlachthofes
Osnabrück (aho) – Wegen „gravierender hygienischer und baulicher Mängel“ droht einem Schlachtbetrieb in Dissen (Landkreis Osnabrück) die behördliche Teil-Schließung. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 24.11.2011 den Entzug der Schlachterlaubnis für Rinder durch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), das auch die Herstellung von weißem Pansen als Lebensmittel untersagte. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Schlachtbetrieb hat bereits Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Bis zu einer Entscheidung darf die Dissener Firma weiter schlachten. Das LAVES hatte seit Jahren hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die aber nicht dauerhaft beseitigt wurden.
Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass die im Betrieb des Schlachthofes festgestellten Mängel in der Summe als gravierende Verstöße gegen lebensmittelhygienerechtliche Vorschriften zu beurteilen seien. Auch die bisher durchgeführten durchgeführten baulichen Verbesserungen beseitigten nicht das dort bestehende Grundproblem. Es komme aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse immer wieder zu Kontakten der Rinder-Schlachtkörper mit dem Boden, den Wänden, anderen Einrichtungsgegenständen sowie anderen Schlachtkörpern und damit deren Kontamination. Dieses Problem lasse sich auch nach eigenem Bekunden des Schlachthofbetreibers letztlich nur durch einen Neubau oder grundlegende bauliche Umstrukturierungen der vorhandenen Bausubstanz beheben, was die Antragstellerin zwar seit Jahren angekündigt, jedoch nie umgesetzt habe.
(Az. 6 B 61/11)
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