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Absage an die QS-GmbH: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung

Konstanz/Hannover (aho) – Die Agrarministerkonferenz (AMK) setzt sich für eine bundesweit einheitliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren ein. Einen entsprechenden Beschluss hat die AMK heute in Konstanz gefasst. Hierüber informiert aktuell das Agrarministerium in Hannover. Kernbestandteil dieses Beschlusses ist der Appell an die Bundesregierung, durch eine Verordnungsermächtigung im Arzneimittelgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank zu schaffen und eine solche Verordnung zügig auf den Weg zu bringen.
Parallel dazu beschlossen die Agrarminister und -senatoren der Länder, bereits jetzt Details zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes und zur Ausgestaltung dieser Datenbank auszuarbeiten. Hiermit ist die „Arbeitsgruppe Tierarzneimittel“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz beauftragt worden. Diese Arbeitsgruppe soll nach dem Wunsch der AMK zudem schnellstmöglich ein Detailkonzept für betriebsbezogene Antibiotikaminimierungsstrategien erstellen. Die Arbeitsgruppe Tierarzneimittel soll hierbei mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium kooperieren.

Die Entscheidung für ein bundeseinheitliches System erteilt einer privatrechtlich bei der QS-GmbH betriebenen Datenbank offensichtlich eine Absage. Fachleute hatten im Vorfeld vor hohen vergeblichen Investitionen bei der QS-GmbH gewarnt und kritisiert, dass das wirtschaftseigene QS-System bei weitem nicht alle Halter von lebensmittelliefernden Tieren erfasst. So sind in Niedersachsen 1.351 Geflügelbetriebe bei der QS-GmbH gelistet. Nach Informationen des Agrarministeriums sind in Niedersachsen aber 4.873 Legehennenhalter, 1.040 Masthühnerhalter und 389 Putenhalter in der Produktion. In Rheinland-Pfalz sind nur zwei Geflügelhalter im QS-System. Im Saarland null. Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Fische werden garnicht erfasst.

Zudem sollen nach bisherigem Kenntnisstand in der bundeseinheitlichen Datenbank auch Einrichtungen wie Tierheime mit ihren Antibiotikaverbäuchen erfasst werden.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßte in einer ersten Stellungnahme, dass Bund und Länder die bereits seit zehn Jahren zur Verfügung gestellten Daten zum Antibiotika-Einsatz nun endlich fachgerecht im Sinne einer Verbesserung der Tiergesundheit auswerten wollen. „Schlichtweg falsch ist allerdings der vermittelte Eindruck, dass diese Daten bisher nicht erhoben worden sind und deshalb der Tierarzneimitteleinsatz intransparent ist,“ kritisierte bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz in einem Statement. Das Gegenteil ist der Fall: Bereits seit über zehn Jahren dokumentieren Tierärzte und Landwirte, wann und welche Tierarzneimittel warum eingesetzt werden. Den Überwachungsbehörden stehen also heute schon alle Daten über den Einsatz von Antibiotika zur Verfügung, doch werden sie nicht risikoorientiert ausgewertet! Der bpt bezweifelt deshalb, dass sich dieser Zustand durch das Etablieren einer zentralen Datenbank ändern wird.

3 Comments, Comment or Ping

  1. Gerd Zimmermann

    Ein zentraler Bestandteil unseres Projektes: „Tiergesundheitsnetzwerk“ wurde von den Agrarministern der Länder und Frau Bundesministerin Aigner beschlossen! Genau das, was die Bundestierärztekammer und der BpT-Vorstand noch vor einem Jahr forderten, jetzt aber, nach der Liaison mit der QS GmbH für „überflüssig“ halten! Warum?
    Lesen Sie dazu den Artikel vom 25.04.2012.
    http://www.ges-netz.de/

Reply to “Absage an die QS-GmbH: Bundeseinheitliche Erfassung der Antibiotikaverbräuche in der Nutztierhaltung”

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