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Düsseldorfer Erklärung: Anpaarung hornloser Rinder soll Enthornung entbehrlich machen

Düsseldorf (aho) – Die Haltung von horntragenden Rindern birgt Verletzungsrisiken für Mensch und Tier; deshalb wird bei vielen Kälbern in den ersten Lebenswochen die Hornanlage vorsorglich entfernt, um einer späteren Hornbildung vorzubeugen.

Wie Professor Dr. Jäger vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf jetzt mitteilt, wurde von den Beteiligten in Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung geschlossen, die im Kern die Anpaarung genetisch hornloser Tiere fördern soll, so dass aktive Enthornungen sukzessiv entbehrlich werden. Diese Vereinbarung gilt jedoch nur für Verfahren, die die Hornlosigkeit unmittelbar betreffen; die Haltung behornter Tiere bleibt hiervon unberührt und ist in das Ermessen einzelbetrieblicher Entscheidungen gestellt.

Die Vereinbarung hat folgende Eckpunkte:

  • Entfernen der Hornanlage (§ 5 Abs. 3 Nummer 2 Tierschutzgesetz) nur noch mit Schmerzmittel;
  • intensive Aufklärungsarbeit über die Chancen und Möglichkeiten der Anpaarung genetisch hornloser Bullen unter maßgeblicher Beteiligung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen;
  • deutlicher Preisnachlass auf den Verkaufspreis für Sperma von genetisch hornlosen Besamungsbullen durch die Rinder- Union West eG im Rahmen einer „Anschubaktion“;
  • flankierende Unterstützung durch das NRW Fachministerium (diverse Programme sowie Informations- und Beratungsinitiativen);
  • ermäßigte Gebühren für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Enthornen in Betrieben des ökologischen Landbaus bei Anpaarung genetisch hornloser Bullen;
  • jährliche Evaluierung des „Zucht“-Fortschritts.

Sie finden die Düsseldorfer Erklärung hier im Wortlaut (PDF).

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