Dioxinskandal: Endgültig kein Verfahren gegen Ripke und Hahne
Hamburg (aho) – Nach Informationen von NDR 1 Niedersachsen wird es kein Strafverfahren wegen Geheimnisverrats gegen den Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Friedrich-Otto Ripke, und den früheren Pressesprecher Gert Hahne geben. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg zurückgenommen.
Ripke und Hahne war vorgeworfen worden, im Rahmen des sog. Dioxin-Skandals im Januar 2011 eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums herausgegeben bzw. dies veranlasst zu haben, in der bekannt gegeben wurde, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen Futtermittelhersteller aus Damme ermittele, obwohl im Zuge dieser Ermittlungen erst einige Stunden später eine Durchsuchung bei dem Unternehmen stattfinden sollte. Dabei soll den Angeschuldigten bekannt gewesen sein, dass sie durch die Veröffentlichung den Durchsuchungserfolg gefährden könnten.
Bereits das Landgericht Oldenburg hatte es abgelehnt, das Verfahren gegen die Mitarbeiter des Landwirtschaftsministeriums zu eröffnen.
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