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Christel Happach-Kasan zur Ferkelkastration: „Als Liberale setze ich auf die Eigenverantwortung der Tierhalter und nicht auf staatliche Eingriffe“

_MO_3801.jpgBerlin (aho) – Am Donnerstag wurde gegen die Stimmen der Opposition die Novelle des Tierschutzgesetzes verabschiedet. aho sprach jetzt mit der agrarpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel Happach-Kasan über Hintergründe und Konsequenzen.

aho: Durch die Novelle des Tierschutzgesetzes wurde der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration auf Ende 2018 verschoben. Das hat der Regierungskoalition heftige Kritik eingetragen.

Happach-Kasan: Das ist so. Viele Kritiker übersehen dabei, dass die Verschiebung natürlich nicht bedeutet, dass sich auf freiwilliger Basis viel früher etwas ändern kann. Die Diskussion ist längst angeschoben und es ist jetzt die unternehmerische Entscheidung der Landwirte, der Schlachtunternehmen und des Lebensmitteleinzelhandels, wie sie mit dem Thema umgehen. Die Instrumente sind vorhanden: Kastration unter Betäubung, die Ebermast mit Geruchskontrolle am Schlachtband oder die Eberimpfung (Immunokastration). Schon jetzt werden jede Woche 30.000 intakte Eber geschlachtet. Ob bei einem weiteren deutlichen Anstieg der Schlachtzahlen die zwangsläufig anfallenden Schlachtkörper mit Geruchsabweichung gesetzeskonform und ökonomisch verwertet werden können, bleibt abzuwarten. Ich sehe die politische Aufgabe darin, die richtigen Rahmenbedingungen bereitzustellen. Aber der Staat ist nicht der bessere Unternehmer: Er sollte nicht entscheiden wollen, welchen Weg die Landwirte gehen.

aho: Welche Herausforderungen muss die Branche aus ihrer Sicht bewältigen , um das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zu meistern?

Happach-Kasan: Klar ist: Schweinefleisch mit Geschlechtsgeruch in der Kühltheke wäre für die Produktionskette „Schweinefleisch“ fatal. Auf der anderen Seite stellt die Haltung von Ebern aufgrund der natürlichen Aggressivität und daraus folgenden Rangordnungskämpfe besondere Ansprüche an die Erzeuger. Es sind sonst Tierschutzprobleme durch das Aufreiten mit Becken- und Knochenbrüchen, Blutergüssen oder Biss- und Trittverletzungen möglich. Die Tierhalter werden jetzt zu einer regelmäßigen Eigenkontrolle ihrer Tiere verpflichtet, um Fehlentwicklungen schnell identifizieren und beheben zu können. Deshalb brauchen sie das Wissen, wie Eber optimal gefüttert werden und welche Haltungsbedingungen für eine fachgerechte Ebermast erforderlich sind. Inzwischen liegen dazu Forschungsergebnisse verschiedener Institutionen und Erfahrungen aus der Praxis vor. Wir haben im Tierschutzgesetz den Unternehmen einen langen Zeitraum zur Umstellung eingeräumt. Gerade kleine Ferkelerzeuger brauchen diese Zeit.

aho: Die Freigabe von Narkosepräparate für Landwirte hat von Seiten der Tierärzte Kritik ausgelöst. Welche Rolle werden nach ihrer Meinung Narkosen bei der Ferkelkastration spielen?

Happach-Kasan: Eine Vollnarkose gehört in die Hand des Tierarztes. Der Einsatz von Gas- oder Injektionsnarkosen zur Kastration wird jedoch nur für einen geringen Teil der Ferkelerzeuger interessant sein. Mir ist es wichtig, dass die Gasnarkosegeräte regelmäßig technisch gewartet werden, um eine Gefährdung der Landwirte bei der Anwendung durch das Gas auszuschließen und um eine ordentliche Betäubung der Ferkel zu gewährleisten. Die Erzeugergemeinschaften oder beispielsweise die QS GmbH könnten das mit ihrem Fachwissen sicherstellen. Ebenso wichtig ist eine sichere Lagerung der Narkosepräparate, bekanntlich ist vielfach verwendete Ketamin in manchen Kreisen eine begehrte Partydroge.

aho: Kommen neue Präparate zur Schmerzausschaltung bei der Kastration?

Happach-Kasan: Nach jetzigem Stand haben die pharmazeutischen Unternehmen derzeit keine neuen Produkte in der Entwicklung. Diese Aussage gilt allerdings nur, solange kein größerer Bedarf durch die Landwirte zu erkennen ist. Ob das so bleibt, müssen wir abwarten. Deshalb haben wir die Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2016 über die Fortschritte bei den Alternativen zu berichten.

aho: Und wohin geht die Reise für den Großteil der Schweinehalter?

Happach-Kasan: Ich gehe davon aus, dass der Weg eindeutig in Richtung Ebermast geht. Jungeber brauchen weniger Futter je Kilogramm Zuwachs als Kastrate. Das ist gerade angesichts der Kostenentwicklung ein wichtiges Argument. Ich beobachte außerdem die Entwicklung in unseren Nachbarländern. In Belgien haben die großen Supermarktketten den Landwirten freigestellt, ob sie die Eber mit oder ohne Eberimpfung mästen. Den Supermarktketten ist es allein wichtig, dass sie ihren Kunden Schweinefleisch ohne Geschlechtsgeruch anbieten können. Was in Belgien möglich ist, sollte auch auf dem heimischen Markt möglich sein. In Frankreich wollen im kommenden Jahr ein Fünftel der Betriebe Eber mästen. In Großbritannien und Dänemark ist Ebermast Praxis.

Die FDP hat sich für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz eingesetzt. Dabei gilt für uns, wer mehr Tierwohl will, sollte bereit sein, die notwendigen Maßnahmen auch zu bezahlen. Das Tierschutzgesetz bietet mit den erstmals im Gesetz definierten Tierschutzindikatoren, wie Mortalität, Klauen- bzw. Fußballengesundheit und Kontrolle von Organen am Schlachthof, geeignete Kriterien zur Beurteilung des Tierwohls. Diese sind eine gute Grundlage für freiwillige Tierwohllabel.

aho: Wir danken für das Gespräch.

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