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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Lebensmittel-Skandal

ausrufzeichenBielefeld (ots) – Die Formel klingt simpel: Lebensmittelerzeuger täuscht, hinreichender Verdacht besteht, Name des Verursachers wird veröffentlicht. Dieses Prinzip des schwarz-gelben Gesetzentwurfs würden viele Bürger in einem ersten Impuls unterschreiben. Der Ärger über den Betrug ist so groß, dass der Ruf nach einer Art Pranger lauter wird. Einfache Formeln bergen allerdings das Risiko, dass sie ungeahnte Folgen mit sich bringen können. Über dem Entwurf schwebt die Frage: Was ist ein »durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht«? Diese Formulierung ist zu schwammig, um eine scharfe Trennlinie zwischen Ahnden und Verleumden zu ziehen. Die Behörden sollen »sachgerecht abwägen«. Doch selbst wenn ein Mitarbeiter genau prüft, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass in einigen Fällen ein Unternehmen zu Unrecht vorgeführt wird. Verdächtigt wird schnell, bestätigt nicht. Entscheidend ist die Abwägung zwischen dem Interesse des Verbrauchers und dem Schutz der verdächtigten Firma. Die Lösung bei einer Gesundheitsgefährdung ist leicht, eine Namensnennung gerechtfertigt. Die Gefahr ist größer als das Risiko. Wenn Industrieöl in Tierfutter gemischt wird wie beim Dioxin-Skandal, ist das eine bewusste Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher. Täuschung wie durch falsche Etiketten ist aber etwas völlig anderes. Darf jemand schon beim bloßen Verdacht des Betrugs in die Öffentlichkeit gezerrt werden? Die wirtschaftlichen Schäden des Produzenten wären enorm. Und am Ende interessiert niemanden, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht. Es darf bei dem nachvollziehbaren Zorn auf dreiste Lebensmittelbetrüger nicht vergessen werden: Von falsch deklarierten Eiern oder Pferdefleisch statt Rindfleisch stirbt niemand. Verdachtsfälle würden laut Gesetzentwurf eben nicht veröffentlicht, weil Gefahr für Leib und Leben der Kunden besteht, sondern weil der Verbraucher besser informiert werden soll. Das Ansinnen ist grundsätzlich lobenswert. Es schadet aber bei einem falschen Verdacht mehr als es nutzt. Außerdem will der Kunde nicht den Verdächtigungen, sondern stichhaltige Beweise. Einen erheblichen Schaden könnte die Neuregelung für die Länder bedeuten. Sie sind in Regresspflicht, weil Verbraucherschutz vor allem Ländersache ist. Würde der Bund die klare Vorgabe machen, dass jeder Verdachtsfall zu nennen ist, wäre das anders. Weil das nicht passiert, werden Erinnerungen an die Birkel-Affäre wach. Weil das Regierungspräsidium Stuttgart 1985 auch vor Produkten der Firma warnte, klagte der Nudelmacher. Es kam zum Vergleich. Baden-Württemberg musste 12,8 Millionen Mark Schadensersatz zahlen. Es ist nur ein kleiner Schritt vom Verbraucherschutz zum Pranger. Der Gesetzentwurf klingt in der Theorie gut, könnte aber in der Praxis problematisch sein. Auch wenn er zweifellos mit bester Absicht heute in den Bundestag eingebracht wird.

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