Afrikanische Schweinepest: Der Veterinärdienst des Kreises Soest mahnt zu verstärkter Aufmerksamkeit
Soest (aho) – Nachdem in zwei Regionen Litauens die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in der EU aufgetreten ist, bittet der Veterinärdienst Tierhalter, Jäger und Tierärzte um verstärkte Aufmerksamkeit. Die gefährliche Tierseuche befällt neben Hausschweinen auch Wildschweine.
„Wenn akute Symptome auftreten, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können, und Antibiotika nicht ansprechen, sollten geeignete Proben an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet werden, um eine mögliche Schweinepestinfektion abzuklären“, schließt sich Professor Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes, den Empfehlungen an, die das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ausgesprochen hat. Die Mitarbeit aller sei entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem, betont der Leitende Kreisveterinärdirektor.
In diesem Zusammenhang fordert er insbesondere die Jägerschaft auf, vermehrte Funde von toten Wildschweinen (Fallwild) zu melden und Proben amtlich untersuchen zu lassen. Hoftierärzte und Landwirte bittet er nachdrücklich, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Material) einzusenden, um fieberhafte Allgemeininfektionen, Aborte oder vermehrte Verendungen in schweinehaltenden Betrieben diagnostisch abzuklären. Zutritt zu Ställen dürfe nur unbedingt notwendigen Besuchern wie Tierärzte gewährt werden. Auch Fahrten zwischen den Betrieben sollten auf das Nötigste beschränkt werden, appelliert Professor Dr. Hopp.
Auch vom Tier stammende Lebensmittel aus dem Osten können potentiell infektiös sein und so einer Erregerverbreitung Vorschub leisten. Zum Glück ist ASP nicht auf den Menschen übertragbar. Aber Professor Dr. Hopp weist auf einen anderen Aspekt hin: „Wir haben reichlich Transitverkehr. Reste können in Mülleimern auf Autobahnraststätten hinterlassen werden, die nachts die Wildschweine plündern“, warnt der leitende Veterinär des Kreises und ergänzt: „Aus dem gleichen Grund und auch grundsätzlich sollten auf keinen Fall Speiseabfälle verfüttert werden.“
Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht. Ihre Bekämpfung wird in Deutschland auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung) durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen ein frühes Erkennen der Erkrankung und eine schnelle Labordiagnose. Einen Impfstoff gibt es noch nicht. In Deutschland ist die ASP bisher nicht aufgetreten. Ihr Ausbruch wäre mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbunden.
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