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Tiergesundheitsgesetz löst das Tierseuchengesetz ab

tierarzt_gefluegelBerlin (aho) – Zu 1. Mai 2014 wird das bisherige Tierseuchengesetz vom neuen Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) abgelöst. Mit dem Tiergesundheitsgesetz soll insbesondere im präventiven Bereich eine Verbesserung eintreten und eine effizientere Überwachung möglich werden. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.
Neben den Vorschriften zu Tierseuchen werden Möglichkeiten geschaffen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise eigenbetriebliche Kontrollen und verpflichtende hygienische Maßnahmen. Darüber hinaus ermöglicht der erweiterte Rechtsrahmen Monitoringmaßnahmen über den Gesundheitsstatus von Tieren: Repräsentative Proben werden regelmäßig untersucht und können somit frühzeitig Indizien für Krankheitsgefahren liefern. Die Einrichtung von Schutzgebieten, in die ausschließlich Tiere mit entsprechendem Gesundheitsstatus gebracht werden dürfen, ist ein weiteres Novum des Gesetzes.
Neu kommt außerdem hinzu, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (Insel Riems) zukünftig die weltweite Tierseuchensituation beobachten wird. Zudem wird am Friedrich-Loeffler-Institut eine „Ständige Impfkommission Veterinärmedizin“ etabliert, die Empfehlungen zur Durchführung von Impfungen erarbeiten und abgeben wird. Eine in der Humanmedizin vergleichbare Kommission ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt.
Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen. Soweit es sich um Nutztiere handelt, tragen sie auch zur Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte bei.

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) im Volltext

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