Verpflichtende Tierschutzindikatoren bei Masthühnern in Niedersachsen: Bei erheblichen Verletzungen der Fußballen wird die Besatzdichte reduziert
Hannover (aho) – Die Umsetzung des Tierschutzplans in Niedersachsen nimmt weiter konkrete Konturen ein: Per Erlass hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer jetzt verbindliche Regeln für mehr Tierschutz in der Hühnermast eingeführt. Künftig werden Zahl und Schwere von Verletzungen an Fußballen genau unter die Lupe genommen. Wenn trotz mehrmaliger Vorgaben Verstöße nicht korrigiert werden und es nicht zu einer Verbesserung in der Tierhaltung kommt, müssen Tierhalter die Besatzdichte reduzieren. Die Daten sollen in Schlachthöfen erfasst und an die zuständigen Veterinärbehörden gemeldet.
Dies geht aus einem diese Woche erfolgten Erlass von Agrarminister Christian Meyer an die zuständigen Landkreise hervor. Werden in mehreren Mastdurchgängen hintereinander mehr als 20 Prozent schwere Verletzungen an den Hühnerfüßen festgestellt, wird automatisch die zulässige Besatzdichte von den gesetzlich erlaubten 39 Kilogramm pro Quadratmeter zunächst auf 35 Kilogramm und dann auf 32 Kilogramm pro Quadratmeter reduziert. Ziel ist mehr Platz für die Tiere.
Zugleich nennt der Erlass auch umfangreiche Empfehlungen zu Tierschutz, Lüftung, Einstreu, Wasserversorgung und Tierverteilung im Stall. Die neuen Regeln wurden nach Angaben des Agrarministeriums gemeinsam mit Politik, Experten, Tierschützern und der Geflügelbranche im Rahmen des Tierschutzplans einmütig erarbeitet und vereinbart. Für den Herbst ist eine Ausweitung von Tierschutzindikatoren auch auf die Putenhaltung geplant.
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