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Nestlé verordnet international geltende Tierwohlstandards

nestle_logoVevey(aho) – Nestlé, der weltgrößte Lebensmittelkonzern, setzt für seine zuliefernden Betriebe international geltende Tierwohlstandards. Wie das Unternehmen jetzt mitteilte, wurden die Standards in Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation „World Animal Protection“ festgelegt und in einem Rahmenvertrag mit der Organisation vereinbart. Die Standards gelten laut Nestle nicht nur für direkte Zulieferer sondern auch für die Zulieferer der Zulieferer, sodass Hunderttausende von Farmen weltweit diese Tierwohlstandards beachten müssen.

Die Regelungen betreffen die Haltung von Kälbern und Sauen, das Verbot der Käfighaltung von Legehennen, eine Verbot der forcierten Mast von Geflügel und das Gebot, bei Eingriffen wie das Enthornen von Kühen, das Schwänzekürzen und Kastrationen Schmerzmittel anzuwenden. Länderspezifische Tierschutzvorschriften sind strikt einzuhalten.

Nestlé bezieht sich in seinen Ausführungen zu den neuen Tierwohlstandards ausdrücklich auf die sogenannten „Fünf Freiheiten“ des FARM ANIMAL WELFARE COUNCILs. Diese sind:

1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
2. Freiheit von ungeeigneter Unterbringung
3. Freiheit von Schmerz, Krankheit und Verletzung
4. Freiheit von unnötiger Belastung und
5. Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens

Nestlé hat den internationalen Auditor SGS (Société Générale de Surveillance) mit der Überwachung der Standards beauftragt. Werden Verstöße gegen die Nestlé-Tierwohlstandards aufgedeckt, so soll zusammen mit dem zuliefernden Betrieb gearbeitet werden, um das Einhalten der Standards zukünftig zu gewährleisten. Betriebe, die den Anforderungen nicht genügen, können nicht weiter direkt oder indirekt an Nestlé liefern.

Nestlé Commitment on Farm Animal Welfare (pdf, 2 Mb).

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