Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit Wildvogelzug
Düsseldorf (aho) – Nachdem bei einer Krickente im Bereich der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) ein hoch ansteckendes H5N8-Vogelgrippe nachgewiesen wurde, erhärtet sich der Verdacht, das Wildvögel der Überträger des gefährlichen Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände sein könnten. Wie das Agrarministerium in Düsseldorf mitteilt, schätzt das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel als hoch ein. In einer Bund-Länder-Besprechung wurde deshalb heute eine Stallpflicht für Hausgeflügel in Regionen mit erhöhtem Risiko wegen durchziehender Wildvögeln angeregt.
Das NRW-Agrarministerium bereitet nach eigenen Angaben einen entsprechenden Erlass vor, so dass ab morgen (Dienstag, 25. November 2014) die Stallpflicht in Kraft treten kann.
Die Amtsveterinärinne und Amtsveterinäre der Kreise werden bereits heute über den aktuellen Stand informiert, um ab morgen die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Es wird allen Halterinnen und Haltern von Hausgeflügel empfohlen, bereits ab heute die Tiere in ihren Ställen zu belassen.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.
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