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Vogelgrippe: Stallpflicht in ausgewählten Gebieten Brandenburgs

MasthahnPotsdam (aho) – Nach dem Fund des H5N8-Vogelgrippe-Virus bei einer Wildente auf Rügen gelten nun schärfere Regeln für Geflügelzüchter in Brandenburg. Sie müssen in noch mehr Landesteilen ihre Gänse, Hühner und anderes Geflügel aufstallen. Die Landesregierung bittet außerdem die Bevölkerung um Wachsamkeit: Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das umgehend melden.

Neben den bereits erlassenen Maßnahmen im Landkreis Uckermark und in den sogenannten Ramsa-Gebieten, soll zukünftig auch in folgenden Risikogebieten das sogenannte Aufstallungsgebot gelten:

  • in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Wildvogeleinstands  gebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird.  Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt-/Natur­schutzbehörden festgelegt.
  • in Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird   (mindestens 20.000 Stück Geflügel/km2). Hier soll in einem Radius von mindestens 3 km um die Geflügelhaltung ein Aufstallungsgebot gelten.

Der Erlass sieht zudem Beschränkungen für Geflügel-Ausstellungen und Märkte vor.
Verbraucherschutzminister Dr. Helmuth Markov hat Tierhalter im Land zudem um verstärkte Vorsicht gebeten: „Wer seine Tiere schützen will, sollte Kontakt zu Wildvögeln nach Möglichkeit auch freiwillig unterbinden. Im Falle einer Erkrankung ist zudem unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen und die Anzeigepflicht zu beachten. Da wo auch Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, sollten Sie bitte die zuständigen Veterinärämter benachrichtigen.“ 

Der Erlass sieht zudem ein verstärktes Wildvogelmonitoring in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor.

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