Niedersachsen gibt Erlass zur Stallpflicht für weitere Risikogebiete heraus
Hannover (aho) – Das Niedersächsische Agrarministerium hat einen Erlass verschickt, der weiteren Landkreisen die Aufstallung von Geflügel als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt. Betroffen sind Regionen im Weser-Ems-Gebiet, an der Küste sowie rund um größere Binnengewässer wie Steinhuder Meer und Dümmer. Das Ministerium erwartet und geht davon aus, dass nun in noch mehr Regionen in Niedersachsen eine Stallpflicht angeordnet wird. Nach der Geflügelpestverordnung ordnet die zuständige Behörde die Aufstallung von Geflügel an, soweit dies aufgrund einer Risikobewertung angezeigt ist. Zuständig sind nach dem Tiergesundheitsgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei ist es durchaus möglich, dass ein Landkreis nicht für seine gesamte Kreisfläche eine Stallpflicht ausspricht, sondern sich auf bestimmte Risikogebiete innerhalb des Landkreises beschränkt.
Bislang haben schon die vier Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland, Cloppenburg und Vechta auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung ein Aufstallungsgebot erlassen. Damit ist bereits der überwiegende Teil des Freilandbestandes in Niedersachsen aufgestallt, heißt es in einer Pressemitteilung des Agrarministeriums.
Ausnahmen von der Aufstallpflicht bleiben laut Gesetz allerdings möglich. Bislang wurden seit Beginn dieses Jahres im Rahmen des Wildvogelmonitorings rund 450 Proben von Wildvögeln auf Influenza A untersucht. Das Ergebnis war in allen Fällen negativ. Parallel dazu nimmt Niedersachsen auch ein Monitoring von Nutzgeflügel vor. Auch hier fielen alle Proben negativ aus. Das Landwirtschaftsministerium appelliert an Landkreise und Jäger, weiterhin intensiv Wildtiere für das Monitoring abzugeben. Ebenso sollten Geflügelhalter jegliches ungewöhnliche Erkrankungsgeschehen umgehend den zuständigen Behörden melden.
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