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Niedersachsen ist in Europa keine Insel!

Ein einseitiges Verbot der Kleingruppenhaltung bringt Höfesterben und weniger Tierschutz bei Legehennen

huhnkopf_01Oldenburg (NGW) – Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben für die kommende Bundesratssitzung am 27.03.2015 einen Antrag zur tiergerechten Haltung von Legehennen eingebracht. Ziel dieses Antrags ist das zeitnahe Ende der Kleingruppenhaltung von Legehennen in Deutschland. Der NGW (Niedersächsische Geflügelwirtschaft Landesverband e.V.) begrüßt zwar eine sichere Rechtsgrundlage für die deutschen Legehennenhalter, fordert aber Augenmaß bei der Entscheidung über Auslauffristen und den Blick auf die gesamteuropäische Situation.

In Europa wurden im Jahr 2013 rund 380 Mio. Legehennen gehalten. Konventionelle Käfige, welche seit 1.1.2012 verboten sind, hatten noch einen Anteil von 0,2 % an den Haltungsformen, gefolgt von ausgestalteten Käfigen mit einem Anteil von 57,4 %. Der Anteil der Bodenhaltung lag bei 26,4 %. Auf die Freilandhaltung entfielen 12,2 % und gerade einmal 3,8 % auf die biologische Erzeugung.

Dem gegenüber steht die deutsche Legehennenhaltung. Das Verbot der konventionellen Käfige galt hier bereits zum 1.1.2010, also zwei Jahre eher als in allen anderen EU-Mitglieds-staaten. Ferner wurde hier die Kleingruppenhaltung entwickelt, die eine Verbesserung (mehr Platz) gegenüber den in der EU zugelassenen, ausgestalteten Käfigen darstellt. Der Anteil der Kleingruppenhaltung lag in 2013 bei noch 10,8 %. Der Anteil der Bodenhaltung betrug 63,1 % gefolgt von der Freilandhaltung mit 15,9 % und der ökologischen Erzeugung mit 8,5 %.

Allein aufgrund eines formalen Fehlers beim Verordnungsgebungsverfahren kam das Bundesverfassungsgericht am 12.10.2010 zu der Entscheidung, dass die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zur „Kleingruppenhaltung“ nicht verfassungskonform sind. Ripke betont: „Dies Urteil sagt überhaupt nichts über die Tiergerechtheit der Kleingruppe aus und verantwortungsbewußte Politiker sollten dies nicht verschweigen! Die Kleingruppe bietet Legehennen ohne Schnabelbehandlung aktuell immer noch hervorragende Haltungsbedingungen ohne Kannibalismusprobleme und die Eier sind deutlich hygienischer als die aus Boden-, Freiland- oder Biohaltung.“

Prof. Bessei von der Universität Hohenheim und auch die TIHO Hannover haben das Verhalten von Legehennen in der Kleingruppenhaltung unter Tierschutzaspekten seinerzeit untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Kleingruppenhaltung gegenüber der konventionellen Käfighaltung zu einer deutlichen Vergrößerung des Bewegungsspielraumes führt. Des Weiteren wurden Möglichkeiten zum Aufbaumen, zum Scharren und zur Eiablage im Nest geschaffen. Aus ethologischer Sicht stellten die mit der Kleingruppenhaltung einhergehenden Veränderungen einen Fortschritt dar, der die Bedürfnisse der Tiere in den kritischen Bereichen weitgehend erfüllt. Die Kleingruppenhaltung kann deshalb nach wie vor als tiergerecht angesehen werden. Weitere Kennzeichen dieser Haltungsform sind Legehennen mit einem intakten Schnabel, vergleichsweise wenig Federpicken und Kannibalismus sowie ein geringer Infektionsdruck, gesunde Tiere und damit einhergehend eine geringere Tiermortalität. Ein klarer Fehler war rückblickend betrachtet deshalb die vorschnelle Entscheidung des Lebensmitteleinzelhandels, Eier von Legehennen aus Kleingruppenhaltung einfach auszulisten.

„Wer diese Haltungsform heute zu einem Zeitpunkt nun ganz verbieten will, wo die laufenden Versuche zum Verzicht auf die Schnabelbehandlung bei Legehennen bundesweit noch immer keinen Durchbruch bringen, macht sich sachlich unglaubwürdig„ so Ripke. „Derartige Vorschläge riechen nach Agrarwende pur und würden bei einseitiger Umsetzung in Niedersachsen und Deutschland Höfesterben und letztendlich durch Produktionsverlagerung in den kleineren ausgestalteten Käfig im europäischen Ausland mehr Tierleid bringen“.

Vor diesem Hintergrund erwartet der NGW für die deutschen Legehennenhalter eine rechtssichere Regelung mit einer Übergangfrist, die sich an realistischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Abschreibungszeiträumen von Investitionen orientiert. Ripke fordert:„ unseren Legehennenhaltern dürfen keine Nachteile entstehen, nur weil sie in Europa vorbildlich und frühzeitig in tiergerechtere Anlagen investiert haben. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Vertrauensschutz für ihre hohen Investitionen in mehr Tierschutz“.

„Eine Nutzungsfrist für die Kleingruppe über mindestens 20 Jahre von 2010 aus beginnend wurde seinerzeit zu Recht in Bundesrat und Bundesregierung diskutiert und ist auch aus Tierschutzsicht heute immer noch richtig! „ so Ripke. Niedersachsen gehört schließlich zur europäischen Werte- und Rechtsgemeinschaft.
„Bundesminister Schmidt sollte hier den geplanten einzelnen Bundesländerregeln die Rechtsgrundlage entziehen und auf Bundesebene durch entsprechende Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung mit Frist bis 2030 für vorhandene Anlagen ein klares Zeichen setzen. Planungssicherheit zu geben, ist und bleibt ein erstrebenswertes politisches Ziel und hat Deutschland in der Vergangenheit immer voran gebracht!
Solange in Europa der kleinere ausgestaltete Käfig immer noch neu gebaut werden und in Betrieb bleiben darf, braucht Deutschland mit der Kleingruppe keinen Tierschutzvergleich zu scheuen „ stellt Ripke fest.

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One Comment, Comment or Ping

  1. In dieser Meldung werden gleich drei relevante Fakten verschwiegen:
    Schon 1999 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundbedürfnisse der Hennen (Ruhebedürfnis, Nahrungserwebsverhalten, Körperpflege durch Sandbad u. a.) erfüllt werden müssten. Diese wurden im Zuge des urteils definiert. Die Kleingruppenkäfige erfüllen diese Bedingungen nicht, u. a. weil die Mini-Sandbadematte ohne Sand nur mit minimalen Mengen von Futter befüllt werden, die von den Tieren aufgenommen werden. Die den Tieren nachweislich wichtige Körperpflege (vgl. Studien der FAL Celle) kann hier nicht wirklich erfolgen. Im Gegensatz zur um strittenen EpiLeg-Studie der TiHo-Hannover, die der Agrarindustrie durch die von jener erteilten Forschungsaufträge verbunden ist, kam u. a. das Institut für Nutztierethologie in Kassel-Witzenhausen (Prof. Fölsch, Prof. Hörning) zu ganz anderen Ergebnissen. Auch die Juristen, die am Urteil von 1999 mitgearbeitet hatten,bestätigten dies. Diese Haltungsform hätte nie zugelassen werden dürfen, wie damals schon die Tierschutzverbände monierten! (vgl. http://www.tierschutz-landwirtschaft.de). Das von Seehofer geführte Ministerium bezog daher die Tierschützer nicht im erforderlichen Maße ein. Das ist kein bloßer Formfehler! Wäre der Tierschutz angemessen berücksichtigt worden, hätte man die Kleingruppenkäfige nicht zulassen können. Es ist Zeit, dem Recht endlich Geltung zu verschaffen!

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