NRW: Pilotprojekt soll Verzicht auf das Schnabelkürzen erproben
[Foto: Kannibalismus bei Junghennen, hier im Mobilstall (Auslaufhaltung)] Düsseldorf (aho) – In NRW sollen künftig die Schnäbel von Legehennen und Puten nicht mehr routinemäßig gekürzt werden. Die Landesregierung, die Landwirtschaftsverbände sowie Tierschutzorganisationen und Einzelhandelsunternehmen unterzeichneten dazu jetzt eine gemeinsamen Erklärung. Darin wird vereinbart, bis möglichst Ende 2016 auf das routinemäßige Schnäbelkürzen in der Geflügelhaltung zu verzichten. Zur fachlichen Betreuung dieses Projektes richtet das Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerium eine Koordinierungsstelle ein. Ende 2016 sollen die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet werden. In einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt sollen zunächst zehn bis fünfzehn Betriebe den Verzicht auf gekürzte Schnäbel erproben.
Während die NRW-Geflügelhalter sich dem Ausstiegs-Ziel bei den Hennen anschlossen, zeigten sie sich bei Puten skeptischer, ob der Verzicht auf gekürzte Schnäbel bei diesen Federtieren überhaupt realisierbar ist: Deren Aggressionspotenzial sei höher; es komme deutlich häufiger zu Pickschäden, heißt es in einem Zusatz zur Erklärung. Einigkeit herrscht darüber, dass zunächst erforscht werden muss, wie es gelingen kann, Geflügel mit spitzen Schnäbeln tiergerecht zu halten. In einem wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekt sollen daher zehn bis fünfzehn Betriebe den Verzicht auf gekappte Schnäbel proben.
Das routinemäßige Kürzen der Schnäbel bei Legehennen wird in der konventionellen Geflügelhaltung überwiegend als wirksamste Methode gegen Kannibalismus und Federpicken bei Legehennen und Puten angesehen. Es wird in Europa bei Puten und Legehennen nahezu flächendeckend angewandt. Dabei wird mit Hilfe eines Infrarotverfahrens die Oberschnabelspitze des Schnabels bei den Eintagsküken gekürzt. Nach dem Tierschutzgesetz handelt es sich bei dem Eingriff des Schnabelkürzens um eine Amputation. Diese ist nur im Einzelfall auf der Grundlage einer behördlichen Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Federpicken und Kannibalismus bei Geflügel sind keine Phänomene der modernen Geflügelhaltung. So beschreibt bereits Karl Robert Oettel (* 23. November 1798 in Görlitz; † 14. März 1884, ebenda) in seinem Buch „Der Hühner- oder Geflügelhof“ Gefiederschäden und Kannibalismus.
Hier erfahren Sie, wie die Infrarot-Schnabelbehandlung durchgeführt wird.
Reply to “NRW: Pilotprojekt soll Verzicht auf das Schnabelkürzen erproben”