Anträge ab 1. Juli: Pro Ringelschwanz 16,50 Euro; 1,70 Euro für unbehandelte Hennenschnäbel
Hannover (aho) – Niedersachsen stellt 28 Mio. € für Tierwohl-Programme bereit. Das Geld erhalten Landwirte, die bei Legehennen auf die Schnabelbehandlung und Ferkel mit ungekürzten Schwänzen zur Mast aufstallen. Die Förderung ist auf 6.000 Legehennen und 1.000 Mastschweine pro Durchgang begrenzt.
Für die Legehennen werden bestimmte Haltungsbedingungen vorgegeben, die zu einer Verbesserung des Tierwohls beitragen sollen: mehr Platz, bessere Ausgestaltung des Stalles, gute Fütterung, Beschäftigungsmaterial sowie Nester und Sitzstangen. Zudem dürfen in den Ställen nur Tiere gehalten werden, bei denen keine Schnabelbehandlung vorgenommen wurde. Förderfähig sind Kosten, die dem Antragsteller durch die Einhaltung dieser über dem gesetzlichen Standard liegenden Haltungsbedingungen und für die erforderliche intensivere Tierbetreuung entstehen. Der Förderbetrag beträgt rund 1,70 Euro pro Henne.
Die Ringelschwanz-Prämie wird jedoch nur an Landwirte ausgezahlt, die ein überzeugendes Konzept für den angemeldeten Bestand vorweisen, bei dem zudem zu jeder Zeit mindestens 70 Prozent der Tiere mit einem intakten Ringelschwanz ausgestattet sind. Intakt ist ein Ringelschwanz immer dann, wenn er unversehrt ist. Die gleichzeitige Haltung von kupierten und unkupierten Tieren in einer Gruppe ist nicht erlaubt. Betrieben, die neu anfangen, wird empfohlen, zunächst mit 200 intensiv betreuten Tieren zu starten und die Maßnahme dann schrittweise auszuweiten. So soll ein selbstlernendes System mit guter Betreuung entstehen. „Um die besondere Bedeutung der „guten Kinderstube“ zu berücksichtigen, müsse die Aufzucht der Ferkel im Betrieb des Antragstellers erfolgen, oder er müsse eine feste Lieferbeziehung zum Ferkelaufzuchtbetrieb nachweisen. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn dieser Betrieb an einer vom Agrarministerium Hannover anerkannten Beratung zum Tierwohl in der Ferkelaufzucht teilgenommen hat.
Hinzu kommt: Der Antragsteller muss aus einer Liste mit spezifischen Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls unterschiedlich stark gewichtete Punkte auswählen, die er in seinem Haltungssystem bereits erfüllt oder definitiv umsetzen wird. Erfahrung mit der Haltung von Schweinen mit unkupierten Schwänzen, ein über der gesetzlichen Norm liegendes Platzangebot, Beschäftigungsmaterial und die Beschränkung der Tierzahl auf zunächst kleine Gruppen sind die am höchsten bewerteten Kriterien. Nur Landwirte, die hier eine Mindestpunktzahl erreichen, können an der Maßnahme teilnehmen. Sowohl für Ferkelerzeuger als auch für Mäster ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend. Auch die wissenschaftliche Betreuung wird sichergestellt.
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