Katastrophale Verhältnisse: Veterinäramt Gießen beendet eine Rinder- und Schafhaltung
Gießen (aho) – Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat jetzt einen Rinderbetrieb im Osten des Landkreises von Amts wegen aufgelöst. Wie der zuständige Dezernat mitteilte, waren katastrophale Verhältnisse in der Tierhaltung der Grund für das amtliche Einschreiten.
Die Amtstierärzte hatten bei der Kontrolle des Betriebes 57 Rinder vorgefunden, die keine Möglichkeit hatten, sich im Stall oder Außenbereich trocken abzulegen. Und nicht nur das: Sie standen teilweise bis zu einem halben Meter tief in einer Mischung aus Gülle und Schlamm. Etwa die Hälfte der Rinder waren hochgradig unterernährt und in ihrer körperlichen Entwicklung weit zurück. Zwei Rinder wurden im Verenden vorgefunden und mussten eingeschläfert werden. Auch bei den Schafen gab es massive Mängel beim Ernährungs- und Pflegezustand.
„Alle Rinder und Schafe wurden aufgrund der tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen innerhalb von zwei Tagen vom Hof entfernt. Dem Halter wurde die Haltung von Klauentieren untersagt“, berichtet der Kreis in einer Presseinformation. Der Betrieb stand bereits seit Längerem im Fokus des Veterinäramtes, erfüllte in den vergangenen Jahren auch immer wieder nur die Mindestauflagen der Gießener Behörde in Sachen Tierschutz.
„Eine nachhaltige Verbesserung konnten wir in der jüngsten Vergangenheit leider nie feststellen, deshalb blieb der Betrieb auch im Blick“, erklärt Dr. Stefanie Graff, die kommissarische Leiterin des Sachgebiets Tierschutz im Veterinäramt des Kreises. Die Situation blieb angespannt. „Was wir aber in der letzten Woche vorgefunden haben, überstieg das tolerierbare Maß deutlich“, ergänzt sie.
Die Veterinärämter in Hessen waren früher Landesbehörden und sind seit der Kommunalisierung vor gut zehn Jahren den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Zu den amtstierärztlichen Aufgaben gehört auch der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das Veterinäramt überwacht hierzu Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen. Bei möglichen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen werden aber auch private Tierhaltungen überprüft.
Zum Umfang der Untersuchungen gehören neben Routinekontrollen etwa von Tiertransporten auf Autobahnen die regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Tierhaltungen zur Vermeidung von Tierseuchen, die Kontrolle von durchreisenden Zirkusbetrieben sowie die Kontrolle „aktenkundig“ gewordener privater oder gewerblicher Tierhaltungen.
Letztere werden oft durch Hinweise aus der Bevölkerung oder von Tierschutzvereinen bekannt. Diese werden immer zahlreicher. Erhielt das Veterinäramt 2014 noch 289 Tierschutzanzeigen, waren es im vergangenen Jahr bereits 389. Im noch jungen Jahr sind es schon 40. Mit jedem Hinweis sind durchschnittlich vier Kontrollen notwendig. Neben dem üblichen Verständnis vom Tierschutz spielt die Überprüfung und Durchsetzung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien beispielsweise für Mindestanforderungen an Tierhaltungen eine Rolle.
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