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Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht

Hannover (ML) – In Bezug auf die Vorwürfe gegenüber einem Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück, dem gravierende Verstöße gegen das Tierschutz- sowie das Fleischhygienerecht vorgeworfen werden, erklärt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML):

Das ML hat am Montagnachmittag, den 1.10.2018, zunächst telefonisch und anschließend per Email von einem Mitglied eines Tierschutzvereines („SOKO Tierschutz“) von Vorwürfen erfahren, dass in einem namentlich benannten Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück gravierende Verstöße gegen Tierschutz- und Fleischhygienerecht begangen worden sein sollen.

Aufgrund der detaillierten Schilderungen der angeblichen Verstöße wurde der Sachverhalt noch am selben Abend an die Polizei weitergeleitet und darüber hinaus Dienstagmorgen (2.10.) an die dafür zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg abgegeben. Der Hinweisgeber wurde aufgefordert, die angekündigten Beweismittel unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist nun Herrin des Verfahrens. Das ML kann sich daher zu Details dieser aktuell laufenden Ermittlungen nicht äußern. Das ML hat gegenüber dem Hinweisgeber mündlich um Vorlage des Beweismaterials bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gebeten. Dieses Beweismaterial liegt dem ML bis heute nicht vor.

Das ML hat mit dem zuständigen Landkreis und der Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere Maßnahmen abgestimmt:

So hat der Landkreis Osnabrück umgehend jegliche Schlachtung untersagt.

Grundsätzlich sind bei allen Schlachtungen nebenberuflich für den Landkreis tätige Tierärzte vor Ort und kontrollieren. Die von diesen gezeigten Fällen betroffenen nebenberuflich für den Landkreis Osnabrück tätigen Tierärzte werden nicht mehr eingesetzt, auch nicht in anderen Schlachthöfen.

Das ML wird die Maßnahmen der zuständigen Behörden – die des Landkreises, des LAVES und der zuständigen Staatsanwaltschaft – weiterhin intensiv unterstützend begleiten.

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