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Immunokastration als Goldstandard

(ltk-bw) – Bei einem von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg initiierten Symposium zum Thema Ferkelkastration in Mannheim am 17.10. fanden sich kaum Gegenstimmen zu der vorherrschenden Meinung: Keine chirurgische Kastration ist jeder denkbaren Variante der chirurgischen Kastration vorzuziehen. Die Methode der Wahl ist daher die Immunokastration.
Die geplante Fristverlängerung für das Verbot der chirurgischen Kastration um zwei Jahre fand deutliche Kritik.

Es blieb letztendlich das Unverständnis der Tierärzte darüber, wieviel Energie von Seiten der Politik in weniger geeignete Verfahren gesteckt wird, anstatt die Überwindung der Barrieren anzugehen, die (vermeintlich) der Einführung der tierschutz-und arzneimittelrechtskonformen Variante entgegenstehen. Dr. Steidl, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg: “Wenn eine Fristverlängerung überhaupt vertretbar ist, so muss für alle neu entwickelten Methoden gelten, dass sie an der Immunokastration gemessen werden.“ „Die Verlängerung darf nicht dazu benutzt werden, dem sog. 4. Weg, also der Kastration unter Lokalanästhesie, weiter das Wort zu reden“, so Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg. Die ebenfalls von der Landwirtschaft angestrebte Variante, unter dem Narkosegas Isofluran zu kastrieren, wird ebenfalls sehr kritisch gesehen. Steidl dazu: „Isofluran ist problematisch, was Arbeits-und Umweltschutz angeht. Davon abgesehen gehören Narkosemittel nicht in Laienhände.“

Ein wichtiger Aspekt, der bisher in der Diskussion kaum beachtet wurde: die Eröffnung von Haut und Hodensack im Rahmen der chirurgischen Kastration schafft eine formidable Eintrittspforte für Erreger. Entstehende Infektionen müssen mit Antibiotika behandelt werden. Und das in Zeiten der Antibiotikaminimierung.
Auch wenn sich die Einführung der Immunokastration derzeit noch gewissen Schwierigkeiten in der Vermarktungskette gegenüber sieht, wurde in der gestrigen Diskussion keine davon als unlösbar bewertet – auch von den anwesenden Vertretern des Einzelhandels.
Bei dem gestrigen Symposium kamen Tierärzte, aber auch Vertreter der Landwirtschaft und des Einzelhandels zu Wort. Spontaner Gast war Prof. Jens Bülte, Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim, der seine Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der Fristverlängerung erläuterte, die er beim Fachgespräch im Bundestag vergangene Woche vertreten hatte. Prof. Thomas Blaha von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz stellte eine ethische Bewertung der verschiedenen Methoden vor, die Methoden selbst wurden von Prof. Sabine Tacke (Universität Gießen) und Prof. Wolf Erhardt (Universität München) beleuchtet. Prof. Stefanski von der Uni Hohenheim stellte aktuelle Forschungsergebnisse zur Immunokastration vor, und Inken Bubeck und Annukka Gehríng stellten die Sicht des Einzelhandels dar. Abschließend zeigte Dr. Anke Zankl Eindrücke der Anwendung der Immunokastration in der Praxis.

Grußworte sprachen Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer, Martin Hahn (Die Grünen), Vorsitzender des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Katharina Kluge (BMEL).

Zusatzinformation: Die Landestierärztekammer Baden-Württembergs ist das Selbstverwaltungsorgan des tierärztlichen Berufsstandes, in der alle Tierärzte des Bundeslandes Mitglied sind.
In der Kammer sind aktuell ca. 4.000 Tierärzte Mitglied. Die Mehrzahl ist kurativ in der Groß- oder Kleintierpraxis tätig. Mehr als 500 Tierärztinnen und Tierärzte nehmen im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahr. Sie überprüfen die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben, kontrollieren Tiertransporte und Tierhaltungen auf Einhaltungen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, überwachen Einfuhren von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an den Grenzen und Flughäfen und untersuchen im Labor Lebensmittel und Proben von Tieren.

Ropapharm

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