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Antibiotikaresistenzen bei Tieren: Gezielte Massnahmen dank neuem Informationssystem

Bern (BVL) – Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen in der Schweiz soll verstärkt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2018 die Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV-V) verabschiedet. Das neue Informationssystem soll ermöglichen, einen Überblick über den Verbrauch von Antibiotika in der Veterinärmedizin zu erhalten und gestützt darauf gezielte Massnahmen zu ergreifen.

Neu wird der Verbrauch von Antibiotika bezüglich der verschiedenen Tierarten und Produktionstypen (z. B. Kälbermastbetrieb, Milchviehbetrieb), der einzelnen Tierhaltungen und der einzelnen Tierarztpraxen und -kliniken erfasst. Bis jetzt wurde nur erhoben, wie viel Antibiotika die Firmen an die Tierärzteschaft verkaufen.

Die sachgemässe Anwendung von Antibiotika ist zentral
Die neu erfassten Daten über den Antibiotikaverbrauch werden wertvolle Erkenntnisse liefern. Dank dieser Daten können die Tierärzteschaft und die Tierhaltenden zukünftig Rückschlüsse auf den Verbrauch von Antibiotika in der eigenen Praxis oder in der eigenen Nutztierhaltung ziehen. Das IS ABV ermöglicht zudem einen regionalen, nationalen und internationalen Vergleich des Antibiotikaverbrauchs. Bei Hinweisen auf einen übermässigen oder unsachgemässen Antibiotikaeinsatz können gezielte Abklärungen zu möglichen Ursachen eingeleitet und Massnahmen ergriffen werden.

Dank der Daten kann zudem beurteilt werden, ob die getroffenen Massnahmen wirken oder ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Das Ziel ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen.

Verschreibungen werden erfasst
Die ISABV-V tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Ab dann müssen Tierärztinnen und Tierärzte ihre Verschreibungen für Antibiotika im IS ABV erfassen, wenn es sich um die Behandlung von Tiergruppen handelt. Werden die Antibiotika hingegen nur für einzelne Tiere oder auf Vorrat abgegeben, ist die Erfassung erst ab dem 1. Oktober 2019 obligatorisch.

Mit dem IS ABV erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments, ein Informationssystem für Antibiotika in der Veterinärmedizin aufzubauen und einzuführen. Dieser Auftrag erfolgte im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) am 18. März 2016. Das IS ABV ist ein Bestandteil der Umsetzung der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR). Ziel der Umsetzung ist es, die Wirksamkeit von Antibiotika bei Mensch und Tier langfristig sicherzustellen und die Resistenzen einzudämmen.

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