Blauzungenkrankheit im Kreis Trier-Saarburg
Trier (PM) – Das Veterinäramt des Landkreises Trier-Saarburg hat am 11. Januar 2019 in einem Rinderbetrieb in Wincheringen den Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich festgestellt. Das infizierte Kalb stammt ursprünglich aus dem Landkreis Kaiserslautern und muss sich bereits dort infiziert haben. Das infizierte Tier wurde getötet. Der noch betroffene Tierbestand steht unter behördlicher Beobachtung und wird nachuntersucht werden.
Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Bereits am 21.12.2018 wurde aufgrund eines Ausbruchs in einem Betrieb in Baden-Württemberg ein großflächiges Sperrgebiet eingerichtet, das bereits das Saarland und die südlichen Landkreise von Rheinland-Pfalz einschloss. Aufgrund des neuen Ausbruchs wird dieses Sperrgebiet nun auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz zur Ausweitung des Sperrgebietes ist am Montag erfolgt und am Dienstag (15. Januar 2019) in Kraft getreten.
Tier-Impfung empfohlen
Es wird grundsätzlich empfohlen, dass Landwirte ihre empfänglichen Tiere gegen das BT-8-Virus impfen lassen. Dies führt langfristig zu Erleichterungen beim Verbringen von Tieren aus dem Sperrgebiet und schützt die Tiere vor einer Infektion. Allerdings bestehen zurzeit Lieferengpässe für Impfstoffe. Die Impfung ist freiwillig und die Kosten müssen vom Tierhalter übernommen werden.
Für das Sperrgebiet gilt Folgendes:
Wer im Sperrgebiet empfängliche Tiere (alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer in Gehegen) hält, hat dies und den Standort der Tiere – soweit noch nicht geschehen – der zuständigen Veterinärbehörde bei der Kreisverwaltung anzuzeigen.
Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, sind zeitnah bei der zuständigen Veterinärbehörde der Kreisverwaltung anzuzeigen.
Der Transport empfänglicher Tiere innerhalb des Sperrgebietes ist mit einer Tierhalterklärung, in der der Tierhalter bestätigt, dass in seinem Bestand am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit festgestellt wurden, möglich. Das Formular für die Tierhaltererklärung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (www.trier-saarburg.de/buerger/vet-amt/) heruntergeladen werden.
Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) aus dem Sperrgebiet gelten innerhalb Deutschlands solange die Tiere noch nicht über einen geeigneten Impfschutz verfügen, folgende Übergangsregelungen (Regelung gilt vorläufig nur bis zum 28.02.2019):
– Die Tiere müssen innerhalb von sieben Tagen vor dem Verbringen negativ auf BTV-8 mittels PCR-Test untersucht worden sein;
– ab dem Zeitpunkt der Untersuchung müssen die Tiere mit einem Repellent behandelt worden sein;
– Der Tierhalter muss handschriftlich auf dem PCR-Untersuchungsbefund bestätigen, dass die Behandlung mit einem Repellent seit der Blutentnahme für die BT-Untersuchung durchgeführt wurde;
Der Untersuchungsbefund des Labors zusammen mit der handschriftlichen Erklärung des Tierhalters über die Repellentbehandlung ist für die Verbringung ausreichend, eine weitere Erklärung ist nicht notwendig.
Für das Verbringen von Schlachttieren außerhalb des Sperrgebietes innerhalb Deutschlands genügt eine Tierhaltererklärung, in der der Tierhalter bestätigt, dass die Tiere am Tag des Transports keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit zeigen. Auch dieses Formular kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (www.trier-saarburg.de/buerger/vet-amt/) heruntergeladen werden.
Der innergemeinschaftliche Transport bzw. der Export von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus dem Sperrgebiet in ein nicht reglementiertes BTV8-Gebiet ist dagegen nur zulässig, wenn die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben.
Weitere Informationen zum Ausbruch der Blauzungenkrankheit stehen auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg unter „Bürger-Veterinärwesen“ (https://www.trier-saarburg.de/Buerger/Vet-Amt) und auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (https://lua.rlp.de/de/unserethemen/lexikon/lexikon-b/blauzungenkrankheit) bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Hintergrundinformationen
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Infektion der Wiederkäuer. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne oder nur mit milden Krankheitssymptomen verläuft. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Es wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides zwischen den Tieren übertragen. Menschen können sich nicht anstecken. Im August 2006 wurde BTV-8 erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. Das gesamte Bundesgebiet wurde damals als BTV-8-Restriktionszone ausgewiesen. Ab dem 17. November 2009 wurde kein Ausbruch mehr festgestellt. 2008 und 2009 wurden in Deutschland Rinder, Schafe und Ziegen mit inaktivierten Impfstoffen geimpft. Die Impfung von in Gattern gehaltenen Wildwiederkäuern erfolgte auf freiwilliger Basis. 2010 wurde die Verpflichtung zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen aufgehoben. Die Impfstrategie hat damals zur raschen Tilgung der Blauzungenkrankheit in Deutschland geführt. Seit 2016 wird die Impfung in Rheinland-Pfalz wieder erlaubt und empfohlen. Bis zum Ausbruch im Dezember 2018 in Baden-Württemberg war bei den Monitoringuntersuchungen kein BT-Virus in Deutschland mehr festgestellt worden.
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