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Ausbruch der Blauzungenkrankheit auch im Landkreis Calw festgestellt

Calw (pm) – Nachdem im Dezember 2018 in einem Betrieb im Landkreis Rastatt der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) amtlich festgestellt wurde, erfolgte eine landesweite Intensivierung der Überwachung um vorhandene Infektionsherde nachweisen zu können. Im Rahmen dieses Monitorings wurde nun auch in einem rinderhaltenden Betrieb im Landkreis Calw die Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) festgestellt.

Von vierzehn beprobten Rindern ergab die virologische Untersuchung bei einem Rind einen positiven Befund. Der Betrieb hat bereits mit der Impfmaßnahme begonnen.

Bisher wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in 30 Rinderhaltungsbetrieben festgestellt. Neben Calw betrifft dies die Landkreise Rastatt, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut sowie den Stadtkreis Freiburg. Der Schwerpunkt des Geschehens liegt in Südbaden. Des Weiteren betroffen sind bundesweit derzeit sechs Betriebe in Rheinland-Pfalz und ein Betrieb im Saarland.

Bei den aufgetretenen Fällen zeigten die Rinder bislang keine Krankheitssymptome. Das Landratsamt Calw empfiehlt allen Haltern empfänglicher Tiere, ihren Bestand gegen Blauzungenkrankheit (Serotyp 8 und 4) impfen zu lassen. Damit soll die weitere Verbreitung des Virus sowie Erkrankungen der Tiere verhindert werden. Dies ist wichtig, da die Erkrankung vor allem bei Schafen tödlich verlaufen kann.
Auf der Internetseite des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/Blauzungenkrankheit finden sich weitere Informationen – insbesondere zu den Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern – einschließlich Formblätter für die jeweiligen Tierhaltererklärungen.

Bei Fragen steht die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst im Landratsamt Calw unter der Telefonnummer 07051 160-121 bzw. per E-Mail an 21.info@kreis-calw.de gerne zur Verfügung.

Ergänzende Informationen:

Zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gelten für Halter von Wiederkäuern besondere Auflagen

Im Dezember vergangenen Jahres wurde in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt das Blauzungenvirus Typ 8 (BTV-8) nachgewiesen. In der Folge wurde ganz Baden-Württemberg sowie aufgrund weiterer Fälle in Rheinland-Pfalz und im Saarland zwischenzeitlich auch das Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen und Nordrhein-Westfalen zum Schutz gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zum Restriktionsgebiet erklärt. Für betroffene Tierarten gelten seither besondere Handelseinschränkungen. Im Kreis Calw trifft dies rund 530 Tierhalter.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (engl. Blue Tongue Disease, BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige, virusbedingte Infektionskrankheit der Wiederkäuer. Betroffen sind vor allem Rinder und Schafe. Empfänglich sind auch Ziegen, Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer.

BT wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Eine Übertragung durch den direkten oder indirekten Kontakt zwischen den Tieren ist weitgehend ausgeschlossen. Derzeit sind 29 verschiedene Serotypen des Virus bekannt.

In den letzten Jahren wurden in den Anrainerstaaten Deutschlands vor allem das Virus vom Serotyp 8 (BTV-8) und das Virus vom Serotyp 4 (BTV-4) nachgewiesen.

Besteht eine Ansteckungsgefahr für den Menschen?

Eine Ansteckungsgefahr für Menschen oder andere Tierarten besteht nicht. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Wie äußert sich die Krankheit?

Bei Wiederkäuern äußert sich die Blauzungenkrankheit durch Fieber, Entzündungen der Schleimhäute von Nase und Maul mit Nasenausfluss, Speichelfluss und Schluckbeschwerden sowie an den Augen durch Entzündungen der Bindehäute. An den Klauen führen Entzündungen am Kronsaum zu Lahmheit. Bei Rindern sind auch Euter und Zitzen betroffen, bei Schafen kann es zum Anschwellen von Gesicht und Zunge kommen. Die Zunge kann aus dem Maul hängen und eine Blaufärbung aufweisen. Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten und fetale Fehlbildungen können ebenfalls auftreten. Teilweise sterben die Tiere an der Krankheit, sie kann aber auch symptomlos verlaufen. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen.

Können Tierhalter zum Schutz ihrer Tiere vorbeugend aktiv werden?

Die wirksamste vorbeugende Maßnahme ist die Schutzimpfung der Tiere gegen die Blauzungenkrankheit. Diese ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen und durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg mit einem Zuschuss finanziell unterstützt.

In der kalten Jahreszeit herrschen für die das Virus übertragenden Mücken zwar keine optimalen Bedingungen, im warmen Stall besteht aber dennoch weiterhin eine Verbreitungsgefahr, die sich spätestens mit wieder ansteigenden Temperaturen im Frühjahr noch weiter erhöht.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz appelliert daher an alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere gegen die Serotypen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen. Tiere, die noch keine Impfung erhalten haben, müssen mit zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen grundimmunisiert werden. Damit der Impfschutz erhalten bleibt, ist die Impfung regelmäßig nach spätesten einem Jahr aufzufrischen. Wird diese Frist versäumt, ist eine erneute Grundimmunisierung notwendig.

Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig impfen lassen wollen, melden die zu impfenden Tiere bei ihrer betreuenden Tierarztpraxis an. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von der Tierärztin oder dem Tierarzt vorgenommen.

Welche Maßnahmen werden von behördlicher Seite ergriffen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden?

Im Ausbruchsbetrieb werden die Impfung und ggf. weitere Maßnahmen angeordnet. Um den Betrieb herum wird eine Restriktionszone mit einem Mindestradius von 150 Kilometern eingerichtet. In ihr gelten Handelseinschränkungen für die Dauer von mindestens zwei Jahren. Treten in dieser Zeit weitere Fälle auf, verlängert sich die Frist entsprechend. Aufgrund der zwischenzeitlich amtlich bestätigten Fälle in Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz umfasst diese Zone aktuell das gesamte Land Baden-Württemberg, das Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Was müssen Halter betroffener Tierarten in der Restriktionszone beachten?

Alle Tierhalter, die in der Restriktionszone Wiederkäuer halten, müssen dem zuständigen Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt in den Stadtkreisen den Standort der Tiere melden.

Damit Schlacht-, Zucht- und Nutztiere innerhalb der Restriktionszone verbracht werden können, sind Tierhaltererklärungen auszufüllen.

Das Verbringen von Wiederkäuern aus der Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Tiere müssen grundsätzlich einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Die Impfung ist für Rinder in der Datenbank HIT und für Schafe und Ziegen in der Tierhaltererklärung zu dokumentieren.
  • Ungeimpfte Kälber bis zum Alter von drei Monaten können verbracht werden, wenn sie innerhalb der ersten sechs Lebensstunden von ihren unter Impfschutz stehenden Muttertieren Kolostralmilch (Erstmilch) bekommen haben. Hierüber ist eine Tierhaltererklärung auszufüllen.
  • Tiere, die keinen Impfschutz haben, die aber ausschließlich zu Schlachtung verbracht werden, benötigen eine Tierhaltererklärung über das Freisein von klinischen Anzeichen.
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