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Blauzungenkrankheit: Impfstoff kann Blutproben kontaminieren

Wiesbaden (aho) – Das Hessische Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf Beobachtungen aus Baden-Württemberg hin, die im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit stehen. Dort werden im zeitlichen Zusammenhang mit der immer häufiger genutzten Impfung auch mehr positive BTV-Nachweise festgestellt, denen nachweislich oder vermutet Kontaminationen der Blutproben mit Impfstoff zugrunde liegen.

Problematisch sind insbesondere Konstellationen, bei denen zunächst BTV-Impfungen im Bestand und anschließend Blutprobenentnahmen bei zu verbringenden Tieren durchgeführt werden, so das Ministerium. Auch wenn die Verbringungstiere, i. d. R. Kälber, nicht selbst geimpft werden, ist eine Verschleppung des Impfstoffes über den Hautkontakt mit Impfstoffresten und damit des Impfvirus in die Blutproben möglich. Der Nachweis von BTV mittels PCR ist ein hochsensitives Verfahren, das auch kleinste Spuren des Blauzungenvirus feststellen kann. Impfvirus kann dabei nicht von Feldvirus unterschieden werden.

Um falsch positive Nachweise zu vermeiden, sind daher folgende Hinweise zu beachten:

  • Impfung und Probenahme wenn möglich nicht am selben Tag durchführen
  • Unbedingt Reihenfolge einhalten: Immer zuerst die Probenahme und dann erst die Impfung vornehmen
  • Wenn dies nicht möglich ist: bei Impfung Handschuhe anziehen und vor Blutprobenahme ausziehen und Hände waschen
  • Reihenfolge bzw. Hygienemaßnahmen auch beim Wechsel zwischen Beständen einhalten
  • Bei positiven / reaktiven BTV-Befunden in Beständen, in denen am selben Tag geimpft worden ist, zuständiges Veterinäramt sowie Untersuchungsamt informieren.
  • Die Abklärung von BTV-Nachweisen, die auf eine Kontamination der Blutproben mit Impfstoff hindeuten, erfolgt mittels Nachproben der betroffenen Tiere im Abstand von rd. 7 Tagen nach der ersten Probenahme.

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