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Kuh-Attacke: Landwirt zu Schadenersatz in Höhe von 490.000 Euro verurteilt

Insbruck (aho) – Das Landesgericht Innsbruck hat der Klage der Hinterbliebenen (Ehemann und Sohn) der bei einer Kuh-Attacke im Pinnistal im Sommer 2014 zu Tode getrampelten Frau mit Urteil vom 20.02.2019 weitgehend stattgegeben. Die „alleinige Haftung“ liege beim Landwirt, weil er versäumt habe, durch ausreichende Sicherungsmaßnahmen Wanderer vor seiner Kuhherde zu schützen. Mit einem Zaun hätte der Unfall verhindert werden können, so die Sichtweise des Gerichts. Die Schuld der Frau an dem tragischen Unfall sei „vernachlässigbar“, so das Gericht in seinem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil.

Der Almbauer wurde zur Zahlung von EUR 132.832,63 und einer monatlichen Rente von EUR 1.212,50 an den Ehegatten und von EUR 47.500,– und einer monatlichen Rente von EUR 352,50 an den Sohn jeweils ab 1.2.2019 verurteilt. Zusätzlich wurde der Beklagte darüber hinaus zur Haftung für künftige Folgen aus dem Unfall verpflichtet.

Der Anwalt des betroffenen Landwirts wies die Ausführungen des Gerichts zurück. „Der Unfall hätte sich ohne Weiteres weiter talein- oder talauswärts ereignen können. Das hieße, dass in letzter Konsequenz ja sämtliche Wege, die von Fußgängern frequentiert werden, eingezäunt werden müssten“, sagte der Anwalt dem Sender ORF Tirol. Das sei nicht zumutbar.

Der Landwirt will notfalls bis zur höchsten Instanz klagen, so der ORF. Sollte er scheitern, würde dies wohl einen Präzedenzfall schaffen. „Das hätte eine Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich. Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben“, sagte der Anwalt weiter.

Weitere Details entnehmen Sie der umfangreichen Pressemitteilung des Gerichts.
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