Blauzungenvirus: Erreger grassiert noch immer in Rheinland-Pfalz
Koblenz (LUA) – Es war eine trügerische Ruhe: Das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) ist weiterhin in der rheinland-pfälzischen Tierpopulation vorhanden. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat den Erreger bei drei Rindern aus einem Bestand im Kreis Südwestpfalz nachgewiesen. Es ist der erste Nachweis in Rheinland-Pfalz seit Januar dieses Jahres.
Die Tierseuche war im Dezember 2018 in Baden-Württemberg ausgebrochen und im darauffolgenden Monat auch in fünf Betrieben in Rheinland-Pfalz festgestellt worden. Seit Beginn des Ausbruchs hat das LUA mehr als 40.000 Blutproben empfänglicher Tiere auf das Virus untersucht.
Als Hauptüberträger gelten kleine blutsaugende Mücken (Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.
Nach den Nachweisen im Januar hatte das LUA ganz Rheinland-Pfalz zum Restriktionsgebiet erklärt. Demnach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.
Auch die im Januar angeordneten Einschränkungen für den Handel gelten nach wie vor: Empfängliche Tiere dürfen grundsätzlich nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind.
Auch wenn der derzeitige Seuchenzug nur mit wenig ausgeprägten Krankheitsanzeichen einhergeht, sind diese oder der Verdacht darauf ebenfalls sofort beim Veterinäramt anzuzeigen. Schafe können gering bis stark ausgeprägte Symptome zeigen, bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meist ohne eindeutig erkennbare Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome können sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung), Geschwüre und Nekrosen in Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell einhergehender Lahmheit.
Impfung schützt Tiere
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ermöglicht. Derzeit existieren mehrere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden.
Die Impfung darf nur von Tierärzten durchgeführt werden. Wer seinen Bestand gegen den aktuell grassierenden Serotyp 8 des Blauzungen-Virus schützen lassen möchte, wendet sich an seinen Hoftierarzt. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden.
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