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Humanmedizin: Jedes zweite verordnete Antibiotikum ist ein Reserveantibiotikum

Berlin (aho) – Im Jahr 2019 waren knapp 18 Millionen Verordnungen von Reserveantibiotika für gesetzlich versicherte Patienten zu verzeichnen. Damit entfiel nach Angaben Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) mehr als jede zweite Antibiotikaverordnung auf ein Reserveantibiotikum. Jeder sechste Versicherte hat mindestens einmal ein solches Medikament erhalten. „Die Verordnungen von Antibiotika der Reserve sind in den letzten Jahren zwar leicht rückläufig, aber ihr Anteil lag auch 2019 wieder besorgniserregend hoch“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des (WidO). Reserveantibiotika sollten nicht zur Therapie von „normalen“ Infektionen wie zum Beispiel Erkältungen eingesetzt werden, sondern nur im Bedarfsfall bei schweren bakteriellen Erkrankungen. „Je sorgloser sie verordnet werden, desto resistenter werden Bakterien gegen Antibiotika. Die einstigen Wunderwaffen gegen Infektionskrankheiten werden durch ihren starken Einsatz sowohl in der Humanmedizin als auch in der Tierhaltung zunehmend stumpfer“, so Schröder. Das Problem der Antibiotika-Resistenzen werde noch dadurch vergrößert, dass die pharmazeutische Industrie in den letzten Jahren nur wenige neue Antibiotika auf den Markt gebracht habe. „Inzwischen scheint die Politik das Marktversagen in diesem Pharmamarkt zu erkennen und fördert die Forschung und Entwicklung direkt“, so Schröder.

Im Jahr 2019 entfielen insgesamt 34 Millionen Verordnungen im Wert von 766 Millionen Euro auf Antibiotika. Das entspricht etwa jeder 20. ambulanten Verordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf die Reserveantibiotika entfielen 53 Prozent dieser Verordnungen. Nach einer Berechnung des WIdO auf Basis der Alters- und Geschlechtsprofile der AOK-versicherten Patienten wurden im vergangenen Jahr 12,1 Millionen GKV-Versicherte mindestens einmal mit einem Reserveantibiotikum therapiert – also jeder sechste GKV-Versicherte (16,4 Prozent).

Anteil von Reserveantibiotika in Deutschland so hoch wie vor 20 Jahren

Dieser hohe Anteil von verordneten Reserveantibiotika ist aus Expertensicht problematisch, da diese Medikamente eigentlich nur Mittel der zweiten Wahl darstellen. Das WIdO hat mit Unterstützung von Prof. Dr. Winfried V. Kern vom Zentrum Infektionsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg einen Überblick zu den antibiotischen Standard- und Reservetherapeutika erstellt. Nach den ärztlichen Behandlungsleitlinien sollen die Reserveantibiotika nicht zur Therapie einfacher Infektionen eingesetzt werden, sondern nur dann, wenn Standardantibiotika wie zum Beispiel die bewährten und in vielen Fällen wirksamen Penicilline nicht mehr helfen. Aktuelle Auswertungen des WIdO belegen, dass der Anteil der Reserveantibiotika an allen verordneten Antibiotika seit 2012 rückläufig ist.

„Im Vergleich zum Höchstwert von 66 Prozent im Jahr 2012 ist ein Rückgang der Verordnungen festzustellen. Allerdings liegt der Verordnungsanteil immer noch so hoch wie zur Jahrtausendwende – und das, obwohl man davon ausgehen kann, dass im ambulanten Bereich üblicherweise vergleichsweise harmlose Infektionen behandelt werden“, so Helmut Schröder. Das kritische Hinterfragen jeder Antibiotikaverordnung und ein rationaler, leitlinienkonformer Einsatz von Reserveantibiotika sei weiter angezeigt, so Schröder: „Die goldene Regel zur Verordnung von Antibiotika, die wir schon 2001 kommuniziert haben, ist nach wie vor brandaktuell: So wenig wie nötig und so gezielt wie möglich.“
Ropapharm

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