Kreis Kleve: Wildgans mit Vogelgrippe
Düsseldorf (aho) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI; Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat den ersten Ausbruch der Vogelrippe (Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen bei einer Wildgans im Kreis Kleve bestätigt. Die verendete Wildgans war in den Rheinauen aufgefunden worden.
Zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und -halter dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Erhöhte Tierverluste melden
Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, weitere Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.
Risikogebiete
In den bereits eingerichteten Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen, in denen bekanntermaßen zahlreiche Wildvögel überwintern, werden gezielt Kotproben und Tierkadaver eingesammelt und untersucht. Am 6. November hatte das Ministerium Kreise und Städte aufgefordert, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durchzuführen. Die Risikobewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Anordnungen wie zum Beispiel einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch das Veterinäramt.
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