Hessen: H5N8-Virus in privater Pfauenhaltung
Wiesbaden (aho) – In einer privaten Vogelhaltung in Freiensteinau im Vogelsbergkreis ist die Geflügelpest ausgebrochen. Innerhalb weniger Tage zeigten 16 Pfauen des Bestandes massive Krankheitserscheinungen und verendeten, teilte das Umweltministerium am Freitag in Wiesbaden mit.
Es konnte der hochpathogene Virus-Subtyp H5N8 nachgewiesen werden. Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers werden Restriktionszonen von 3 und 10 km um den Ausbruchsort eingerichtet, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten. Unter anderem müssen innerhalb der 10 km um den Ausbruchsort Geflügel und andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Ein Freilauf ist untersagt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden durch eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Mitteilungsblatt des Landkreises informiert.
Hintergrund:
Mit der Rückkehr der Zugvögel besteht in jedem Jahr die Gefahr des Ausbruchs von Geflügelpest in Deutschland. Die hochpathogenen Varianten dieser Viren können zu massenhaften Todesfällen insbesondere in Hühner- und Putenhaltungen führen. In Haltungen, in denen der Erreger nachgewiesen wird, müssen alle Vögel getötet werden.
Die in diesem Jahr zirkulierenden Viren haben bereits zum Tod von tausenden Wasservögeln an den norddeutschen Küsten geführt. Deutschlandweit wurden bisher über 30 Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt. Fast 170.000 Hühner, Puten, Gänse und Enten mussten bereits getötet werden. Andere Staaten wie die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark, Italien und Polen sind ebenfalls betroffen. In Hessen wurde bereits Mitte Dezember bei tot aufgefundenen Schwänen an den Ober-Mooser Teichen im Vogelsbergkreis die Virusinfektion festgestellt.
Funde von verendetem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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