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Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Koblenz (LUA) – Das Landesuntersuchungsamt (LUA) weist darauf hin, dass bei einer verendeten Hawaiigans aus einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des Ergebnisses durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt, lässt weitere Tiere auf den Erreger untersuchen und führt epidemiologische Untersuchungen durch.

Alle Vögel des Vogelparks werden jetzt aufgestallt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden die getroffenen Maßnahmen überprüft und angepasst. Hierzu stimmen sich die Kreisverwaltung, das Landesuntersuchungsamt und das Umweltministerium eng miteinander ab.

Der Vogelpark ist als zoologische Einrichtung anerkannt und verfügt bereits seit längerem über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept. Ferner hat er bereits in seuchenfreien Zeiten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, so dass zunächst von einer Tötung der Vögel abgesehen werden kann.

Seit Oktober 2020 breitet sich eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Ob es sich bei dem Nachweis im Rhein-Pfalz-Kreis um den gleichen hochansteckenden Erreger handelt, wird die Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigen.

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

· Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.

· Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.

· Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.

· Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.

· Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.

· Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.

· Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.

· Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.

· Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

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