Schmerzempfinden von Hühnerembryonen
Berlin (hib/EIS) – Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens liegt die wissenschaftliche Erkenntnis zugrunde, dass der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht zur Nozizeption befähigt ist beziehungsweise noch keine aversive Sinneserlebnisse als Schmerzen empfinden kann. Nach dem siebten Bebrütungstag entwickele sich die Fähigkeit zum Schmerzerlebnis, ohne dass gegenwärtig konkrete Zeitpunkte des Einsetzens der Fähigkeit zur Nozizeption oder des Schmerzempfindens genannt werden können, heißt es in einer Antwort (19/29677) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29297) der FDP-Fraktion. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes habe die Bundesregierung auf die vorhandene wissenschaftliche Expertise des zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gehörenden Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), zurückgegriffen. Weiter heißt es, dass der durch die Förderung der Regierung erfolgte technische Fortschritt bei den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung darauf schließen lasse, dass sich entsprechende Verfahren ab Ende 2023 etablieren lassen oder weitere Technologien eine Marktreife innerhalb des genannten Zeitraums erlangen könnten.
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