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Arzneimittelgesetz: Was Tierhalter ab dem 1. November zu beachten haben

Schwerin (ML) – Am 1. November 2021 tritt das 17. Gesetz der Bundes­regierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen für alle Tierhalter von Masttieren, die Mit­tei­lungs­verpflichtungen über Arznei­mittelverwendungen an die zuständige Behörde haben.
Im Folgenden sind die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

1. Angabe des Anwendungs- oder Abgabedatums des Arzneimittels:
Beim Einsatz von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, muss bei der Mitteilung zukünftig das Datum der ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels angegeben werden.

2. Verpflichtende Nullmeldung:
Auch wenn in einem Halbjahr keine Arzneimittel mit anti­bakteriell wirksamen Stoffen angewendet worden sind, muss dies der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

3. Schriftliche Versicherung auch elektronisch:
Die Versicherung des Tierhalters, dass er sich an die Be­handl­ungsanweisung des Tierarztes gehalten hat, kann auch elektronisch direkt in die Datenbank erfolgen.

4. Bewertung bestimmter Wirkstoffkombination nur noch mit einem Wirktag:
Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim werden zukünftig nicht mehr mit doppel­ten Wirktagen gezählt. Das Gleiche gilt für eine Kombination von verschiedenen chemischen Verbindungen eines einzigen antibakteriellen Wirkstoffs.
Zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern für alle Daten dieses Fachgebiets ist das Landesamt für Land­wirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.
Auf der Homepage www.lallf.de sind in der Rubrik „Tierarzneimittelüberwachung“ alle notwendigen Fakten und Formulare einsehbar. Fragen hierzu können auch an arzneimittelueberwachung@lallf.mvnet.de gestellt werden.

Hintergrund:

Die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist eine planmäßige Verbesserung des nationalen Konzepts zur flächendecken­den Minimierung des Anti­biotikaeinsatzes.
Dieses Konzept wurde mit der 16. Novelle des Arzneimittel­gesetzes vorgelegt und trat am 1. April 2014 in Kraft.

Ziele sind:

  • die Anwendung von Antibiotika für die Mast von Ferkeln, Schweinen, Kälbern, Rindern, Hühnern und Puten reduzieren,
  • den zuständigen Behörden eine effektive Überwachung ermöglichen
  • .

Die 16. Novelle etablierte ein Benchmarking-System. Kern­gedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufig­keit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapie­häufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen.

Tierhalter, die eine bestimmte Anzahl Rinder, Schweine, Puten oder Hühner gewerbsmäßig für die Fleisch­erzeugung halten, haben halbjährlich Daten zur Tierhaltung und zu Antibiotikaaanwendungen mitzuteilen. In MV erfolgt dies an das LALLF.

Das 16. Änderungsgesetz verankerte die Pflicht einer Evaluierung bis 2017. Die zentrale Auswertung der Evaluierung belegte bei den sechs Nutzungsarten einen Rückgang des Antibiotika­einsatzes gegenüber 2014 um insgesamt 31,6 Prozent und damit die Wirksamkeit des Konzepts, zeigte jedoch auch erforderliche Präzisierungen auf, um die er­forderliche Qualität der übermittelten Daten zu verbessern. Dies sollte durch das 17. Änderungs­gesetz erfolgen.
Ropapharm

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