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Verbot des Kükentötens tritt in Kraft: Legehennen-Halter warnen vor weiterer Verschärfung

Ab 2024 Einschränkungen bei Geschlechtsbestimmung im Ei – Verband fordert Vertagung

Osnabrück (ots) – Die Legehennen-Halter in Deutschland warnen vor einer weiteren Verschärfung des Kükentöten-Verbots, das zum 1. Januar in Kraft tritt. Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverbandes Ei, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Das Gesetz verbietet nicht nur das Töten männlicher Küken, sondern schränkt ab 2024 auch den Zeitpunkt ein, bis wann eine Geschlechtsbestimmung im Ei vorgenommen werden darf. Die Anforderungen erfüllt aber noch keine derzeit im Einsatz befindliche Technologie.“ Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 das Geschlecht im Ei nur noch bis zum einschließlich sechsten Tag nach der Befruchtung untersucht und im Fall eines männlichen Embryos aussortiert werden darf. Hintergrund ist ein mögliches Schmerzempfinden der Embryonen. Jetzige Technologien zur Geschlechtsbestimmung setzen teils deutlich später an.

„Die Verschärfung ist der Geburtsfehler des Gesetzes“, kritisierte Schönecke. „Es investiert doch jetzt keine Brüterei Millionenbeträge in ein System, das ab 2024 nicht mehr verwendet werden darf.“ Derzeit setze nur eine Brüterei in Deutschland entsprechende Technik ein. Der Verbandsvorsitzende forderte von der Politik, die Verschärfung auszusetzen. „Wir würgen ansonsten nicht nur Innovation bei der Geschlechtsbestimmung ab, sondern verlagern auch die Legehennen- und im zweiten Schritt die Eier-Produktion ins Ausland, wo das Kükentöten weiter erlaubt ist.“ Schon jetzt sei zu beobachten, dass Eier aus deutschen Betrieben nach und nach im Segment der verarbeiteten Ware durch billigere Eier aus dem Ausland ersetzt würden. „Der komplette Markt für Eier, Kuchen und so weiter bricht derzeit für deutsche Legehennenhalter weg. Das ist dramatisch.“ Verarbeitete Eier machen nach Angaben von Schönecke 50 Prozent des Absatzmarktes aus.

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