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Landwirtschaftsministerin informiert zur Geflügelpest

Hannover (ML) – In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat Barbara Otte-Kinast, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wie folgt über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Geflügelpest (HPAI) unterrichtet

Es gilt das gesprochene Wort

Seit dem Herbst 2020 wird Europa von einem Geflügelpestgeschehen bei Haus- und Wildvögeln in einem teilweise dramatischen Ausmaß heimgesucht:

In Frankreich gab es seit Oktober 2020 rund 1.800 Ausbrüche der Geflügelpest. Zeitweise stark betroffen waren auch Polen und Italien, dort gab es mehrere Hundert Ausbrüche der Geflügelpest beim Hausgeflügel.

Im Sommer 2021 beruhigte sich das Geschehen in Europa. Allerdings wurde das Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 auch in den Sommermonaten in Wildvögeln in Nordeuropa nachgewiesen. Anders als in all den Jahren zuvor ist das Geflügelpestvirus im Sommer 2021 erstmals nicht mit den Zugvögeln verschwunden, sondern in den heimischen Wildvögeln verblieben. In seiner Risikoeinschätzung von September 2021 wertete das Friedrich-Loeffler-Institut dies als Zeichen, dass das Geflügelpestvirus enzootisch werden könnte.

Seit dem Frühjahr 2022 sind in Nordeuropa in Brutkolonien verschiedener Küstenvögel wie Brandseeschwalben und Flussseeschwalben Geflügelpest-assoziierte Todesfälle aufgetreten. Zwischen Mai und Juli 2022 kam es auch in Deutschland erstmals zu Infektionen mit der Geflügelpest in Brutkolonien an der Nord- und Ostseeküste. Tausende von Vögeln starben an der Infektion. Überlebende Küken verhungerten in den Nestern oder erlagen ebenfalls der Infektion. Die Brutkolonien erlitten einen massiven, existenzgefährdenden Einbruch. Hiervon sind auch Brandsee- und Flussseeschwalbenkolonien in Niedersachsen betroffen.

Damit hat das Geflügelpest-Geschehen eine neue, sehr besorgniserregende Qualität angenommen. In seiner Risikoeinschätzung vom 08.07.22 geht das Friedrich-Loeffler-Institut von einer derzeit ganzjährigen Präsenz von Geflügelpestviren im europäischen Raum aus.

Hinzu kommt der Vogelzug, der bereits begonnen hat und in den nächsten Wochen stark zunehmen wird. Es ist damit zu rechnen, dass mit dem Vogelzug junge Wildvögel ohne ausreichenden Immunschutz nach Mitteleuropa kommen und sich hier mit dem Virus der Geflügelpest infizieren. Dadurch wird der Infektionsdruck auf das Hausgeflügel erheblich zunehmen. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Zugvögel neue Geflügelpestviren mitbringen.

In Deutschland gab es im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 31.06.2022 insgesamt 90 Ausbrüche der Geflügelpest beim Hausgeflügel.

Im selben Zeitraum wurde in Niedersachsen das Geflügelpestvirus in 32 Hausgeflügelhaltungen in 14 Landkreisen festgestellt. Betroffen waren 16 Mastputenhaltungen, 6 Legehennenhaltungen, 2 Elterntier-Haltungen, 3 Masthühnerhaltungen, 3 Gänsehaltungen, 1 Entenmastbetrieb und 1 Hobbyhaltung.

Dabei wurde ausschließlich Geflügelpestvirus vom Subtyp H5 N1 nachgewiesen.

Die Kosten des Geflügelpestgeschehens 2021/2022 betrugen rund 9.815.000 Euro.

Rund 510.000 Tiere mussten getötet werden.

Im Jahr 2022 gab es in Niedersachsen im Januar drei und im Februar fünf Ausbrüche der Geflügelpest beim Hausgeflügel. Im März, April und Juni 2022 gab es jeweils einen Ausbruch der Geflügelpest. Im Mai 2022 wurde kein Ausbruch der Geflügelpest beim Hausgeflügel festgestellt.

Seit Juli nimmt die Anzahl der Ausbrüche allerdings wieder zu. Im Juli waren eine Gänsehaltung und eine Legehennenhaltung von der Geflügelpest betroffen.

Im August wurde die Geflügelpest in 3 großen Legehennenhaltungen, 1 Hobbyhaltung und 2 Mastputenhaltungen festgestellt. Im September gab es bisher 1 Ausbruch in einer Masthühner-Elterntierhaltung und in einem Junghennenaufzuchtbetrieb. In allen Fällen wurde Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Insgesamt mussten seit dem 01.07.2022 bereits rund 616.000 Tiere getötet werden.

Der Niedersächsischen Tierseuchenkasse liegt erst ein Teil der Anträge auf Entschädigung der getöteten Tiere vor. Die Kosten allein für die bisher beantragten Entschädigungen und Tötungsmaßnahmen belaufen sich auf geschätzt 4,9 Millionen Euro. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die maximalen Entschädigungen, die gem. Bundesrecht im Seuchenfall für Geflügel gewährt werden können, für besonders wertvolle Tiere wie Eltern- und Großelterntiere in Gänsezuchten viel zu gering sind. Im Bundesratsagrarausschuss ist letzten Montag ein Antrag vom ML angenommen worden, der eine Anhebung der maximalen Entschädigung von 50 auf 110 Euro vorsieht. Es ist wichtig, dass dieser Antrag am 16.9. auch im Plenum des Bundesrats erfolgreich ist, um den Zuchtbetrieben im Land eine Perspektive zu bewahren.

Niedersachsen ist im Hinblick auf die Geflügelpest gut gerüstet. Im Mai 2022 führte die EU-Kommission in Deutschland ein Audit zur Überprüfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in Deutschland während der Seuchenzüge 2020/2021 und 2021/22 durch. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf Niedersachsen. In der Abschlussbesprechung am 24.05.2022 stellten die Auditoren fest, dass die Notfallpläne zur Bekämpfung der Geflügelpest angemessen sind.

Von größter Bedeutung für den Schutz des Hausgeflügels vor einer Einschleppung der Geflügelpest ist die Biosicherheit. Hierfür stehen den Betrieben verschiedene Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise können Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen mit Hilfe der „AI-Risikoampel“ ihre betriebliche Biosicherheit prüfen. Dieses Online-Tool wurde von der Universität Vechta in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut entwickelt.

Außerdem wird die niedersächsische Geflügelwirtschaft bei der Ausarbeitung und Optimierung ihrer Krisenpläne von den Veterinärbehörden und dem LAVES unterstützt.

Eine weitere Maßnahme, mit der die Gefahr einer Infektion von Hausgeflügel mit der Geflügelpest reduziert werden kann, ist die Verringerung der Dichte kommerzieller Geflügelhaltungen in Gebieten mit einer hohen Geflügeldichte.

Kurz- bis mittelfristig kann dies im Falle eines Seuchenausbruchs in Gebieten mit einer Geflügeldichte von mehr als 500 Stück Geflügel je Quadratkilometer durch ein zeitlich begrenztes, erweitertes Wiederbelegungsverbot für bestimmte Geflügelarten bewirkt werden. Von dieser Möglichkeit macht beispielweise der Landkreis Cloppenburg bei Ausbrüchen der Geflügelpest in Gemeinden mit einer hohen Geflügeldichte regelmäßig Gebrauch.

Langfristig sollten Geflügelproduktionssysteme, die sehr anfällig für die Geflügelpest sind, umstrukturiert werden. Dies empfiehlt auch das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 08.07.2022. Zweifellos sind Putenhaltungen aufgrund der offenen Gestaltung der Ställe sehr anfällig für einen Eintrag der Geflügelpest. Den Putenhaltern und Putenhalterinnen in Gebieten mit einer hohen Geflügeldichte sollte daher ermöglicht werden, ihre Ställe für die Haltung anderer Geflügelarten zu nutzen. So sollte die Umnutzung offener Putenställe zu zwangsbelüfteten Hähnchenställen möglich sein.

Allerdings sind Betriebe mit Putenhaltung in der Regel eher flächenschwach und würden bei einem Umbau und Wechsel des Haltungsverfahren ihren Privilegierungstatbestand verlieren. Damit ist ein „Umstieg“ von der Putenhaltung auf die Masthühnerhaltung praktisch nicht möglich. Dabei könnte gerade ein Umbau von Putenhaltungen in Masthühnerhaltungen einen Beitrag zur Reduktion der Seuchenausbrüche leisten und so die Erkrankung und Tötung zahlreicher Tiere verhindern.

Ich habe deshalb dem Kabinett auch hierfür eine Bundesratsinitiative mit dem Entwurf eines Artikelgesetzes zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben vorgelegt, mit dem eine Ausnahmeregelung für Gemeinden mit einer besonders hohen Geflügeldichte geschaffen werden soll. Das Umlaufverfahren im Kabinett läuft derzeit.

Dringend benötigt wird ein wirksamer und einfach anzuwendender Impfstoff gegen die Geflügelpest, der gleichzeitig eine unkomplizierte Unterscheidung von geimpften und infizierten Tieren ermöglicht.

An der Entwicklung entsprechender Impfstoffe wird geforscht. Allerdings ist zeitlich nicht abzusehen, wann ein zugelassener Impfstoff verfügbar sein wird, der die genannten Anforderungen erfüllt.

Ebenso wichtig wie der Impfstoff ist ein rechtlicher Rahmen, der die Anwendung des Impfstoffs ermöglicht, ohne gleichzeitig umfangreiche Handelsbeschränkungen und Verbringungsverbote gegen Betriebe mit geimpften Tieren zu verhängen.

Der Rechtsrahmen wird durch die EU-Kommission vorgegeben. Die Verordnung, mit der die Impfung gegen die Geflügelpest geregelt wird, ist allerdings noch nicht fertig gestellt. Sobald der Rechtsrahmen feststeht, werden Szenarien für einen möglichen Einsatz von Impfstoffen gegen die Geflügelpest geprüft und entsprechende Strategien erarbeitet.

So ist gewährleistet, dass bei Verfügbarkeit eines zugelassenen wirksamen Impfstoffs der Einsatz in gefährdeten Haltungen schnell und reibungslos möglich ist.

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