Geflügelpest im LK Roth
Abenberg, Roth (aho) – In einer Geflügelhaltung mit rund 400 Tieren, darunter Enten, Gänse, Puten und Legehennen,. in einem Ortsteil von Abenberg wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Bestand wurde bereits getötet.
Neben den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen am betroffenen Betrieb, insbesondere der Bestandsräumung, werden Schutz- und Beobachtungszonen eingerichtet, in denen besondere Vorgaben gelten. Allen voran eine Aufstallpflicht –in beiden Restriktionszonen. Die bedeutet, dass alles Geflügel in einem Stall oder in einer überdachten Voliere untergebracht werden muss. Zusätzlich ergehen Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Eier und Fleischprodukte, so der Landkreis Roth in einer Medienmitteilung.
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