LK Diepholz: Geflügelpest in Legehennenbetrieb bestätigt
Diepholz (aho) – In der Gemeinde Stuhr ist am 17.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Legehennenhaltung amtlich festgestellt worden. Dies teilt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Diepholz mit. Zwei Mobilställe mit 1.000 Hennen wurden geräumt und die Tiere getötet.
Daraus resultierend hat der Landkreis Diepholz sowohl eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km als auch eine Überwachungszone mit einem Radius von insgesamt 10 km ausgehend vom Ausbruchsort eingerichtet und per Allgemeinverfügung festgelegt. Hiervon betroffen sind die Gemeinden Stuhr, Weyhe und Bassum sowie die Stadt Syke. Von der per Allgemeinverfügung durch den Landkreis beschlossenen Stallpflicht sind rund 60.000 Tiere betroffen.
In den einzelnen Zonen im Landkreis Diepholz gilt insbesondere ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen, so de Landkreis in einer Presseinformation.

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