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Schutzmaßnahmen gegen Newcastle-Krankheit bei Geflügel

Schwerin (LM) – Die Newcastle-Krankheit (ND), auch bekannt als atypische Geflügelpest, ist rund 30 Jahre nach den letzten Fällen, Anfang 2026 wieder in Deutschland aufgetreten.

Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr und der drohenden massiven wirtschaftlichen Schäden für Geflügelhalter appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an alle Geflügel­halterinnen und Geflügelhalter im Land und ruft eindringlich zu weiterhin erhöhter Wachsamkeit sowie zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. „Auch wenn das Geflügelpest­geschehen aktuell rückläufig ist, dürfen wir jetzt nicht bei den Biosicherheitsmaßnahmen nachlassen. Die nächste Bedrohung unserer Bestände steht schon wieder vor Tür“, so der Minister.

Anlass sind aktuelle Ausbruchsmeldungen in den Ländern Brandenburg und Bayern sowie die zahlreichen Ausbrüche der ND in Polen in den vergangenen Jahren.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Tierseuche der Kategorie A+D+E, die Hühner, Truthühner und andere Vögel betrifft. Sie kann zu schweren Krankheitsverläufen und einer hohen Sterblichkeitsrate im Bestand führen und entsprechend wirtschaftliche Schäden in Geflügelbeständen verursachen.

Für Hühner- und Putenbestände besteht in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Diese gilt sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für Hobbyhaltungen.

Ein verlässlicher Impfschutz stellt den wichtigsten Baustein zur Vorbeugung dar. Auch ohne konkreten Ausbruch erfordert die aktuelle Lage erhöhte Wachsamkeit und konsequente Vorsorge­maßnahmen in allen Geflügelhaltungen.

Der Landwirtschaftsminister bittet daher die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter um Beachtung folgender Punkte:

Überprüfung des Impfstatus von Hühner- und Putenbeständen sowie Einhaltung und Dokumentation der vorgeschriebenen Impfintervalle,
Konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen,
Vermeidung bzw. Minimierung der Kontakte zwischen verschiedenen Geflügelbeständen,
Unverzügliche tierärztliche Abklärung bei unklaren Krankheitsanzeichen.

Bei Symptomen wie erhöhter Sterblichkeit, Verhaltensänder­ungen, verminderte Legeleistung oder typischen Krankheits­anzeichen wie Atemnot, Ödemen an Kopf- und Kehllappen, Durchfall oder verklebten Augen ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.

„Das Risiko einer Einschleppung ist aktuell sehr hoch. Ich rufe daher alle Geflügelhalter auf, den Impfstatus ihrer Tiere zu kontrollieren und gegebenenfalls die Impfung gegen ND umgehend nachzuholen und regelmäßig zu wiederholen. Nur so können die Geflügelbestände in Mecklenburg-Vorpommern wirksam vor dieser Tierseuche geschützt werden“, sagt Backhaus.

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