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Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe warnt vor Gifttieren

Neue gesetzliche Regelung erforderlich

(aho/zzf) Auf zahlreichen Tierbörsen und Ausstellungen werden laut Angaben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) giftige Tierarten präsentiert und verkauft.

„In Wiesbaden beispielsweise konnte man ohne Beratung Zweifleck-Raubwanzen kaufen, deren Gift schwerwiegende Verätzungen auf der Haut verursachen kann. In Frankfurt am Main wurden sogar junge Klapperschlangen in Joghurtbechern angeboten“, warnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Zu einem regionalen Medienereignis entwickelte sich eine Reptilien-Ausstellung in der Pfungstädter Sport- und Kulturhalle. Unter dem Motto „Jurassic-World“ präsentierte der Veranstalter unter anderem Skorpione. Zwei Skorpione konnten ausbüxsen und mußten nach der Veranstaltung vom Kammerjäger gefangen werden. Die Halle blieb für zwei Wochen geschlossen.

Oechsner: „Eine Dame wollte bei mir im Zoomarkt per Telefon eine Giftschlange bestellen. Trotz der nicht vorhandenen Erfahrung mit Reptilien war ihr Interesse auffällig groß. Aufgrund meines Hinweises, ergaben weitere Recherchen der Polizei, daß die geistig verwirrte Frau einen Mord geplant hatte“.

Der leichtfertige Umgang mit giftigen Tierarten auf Börsen, Ausstellungen und im privaten Bereich ist nach Meinung des ZZF unverantwortlich. „Eine gesetzliche Regelung für die Haltung von giftigen Tierarten, deren Gift erhebliche, zum Teil lebensgefährliche Gesundheitsschäden verursachen kann, ist dringend erforderlich“, betont Oechsner. Wer sich für giftige Tiere interessiert, wird inzwischen auch im Internet fündig. Dort kann man unkontrolliert Skorpione und Giftschlangen bestellen.

Die tierschutzwidrige Präsentation der Tiere auf vielen Börsen ist dem ZZF ebenfalls ein Dorn im Auge. Auf einer Wiesbadener Börse wurden Zwerg- und Streifenmäuse in Plastikschalen angeboten. In einem kleinen Käfig saß ein vier Wochen alter Waschbär, den der Anbieter laut eigenen Angaben am Vortag eigens zum Weiterverkauf auf einer Börse in Belgien erworben hatte. Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes wurde der Waschbär vom örtlichen Amtsveterinär eingezogen. Einige Tage später verendete das Tier. „Es kann nicht sein, daß auf manchen Tierbörsen Zustände wie auf einem chinesischen Wochenmarkt herrschen“, kritisiert Oechsner. Laut Tierschutzgesetz sind Börsen genehmigungspflichtig. Ein Sach- und Fachkundenachweis der Veranstalter im Umgang mit Tieren, wie er von Zoofachhändlern verlangt wird, ist jedoch nicht vorgesehen.

Quelle: ZZF – Pressemeldung, Sept. 1999

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