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Englandreisen mit Hund und Katze künftig ohne Quarantäne

Bonn, 7. Februar (bme) – Am 28.02.2000 treten die neuen Haustier – Reiseverkehrsregelungen des Vereinigten Königreichs (UK Pet Travel Scheme) in Kraft. Das britische Pilotprojekt ist der erste Schritt auf dem Weg der Reform der bisher sehr strengen britischen Tollwut- Quarantäne-Bestimmungen. Darauf verweist das Bundesernährungs – Ministerium. Bisher mussten Hunde und Katzen vor der Einreise für sechs Monate in Quarantäne. Reisen von Tierfreunden zusammen mit ihren Vierbeinern waren damit für Großbritannien praktisch ausgeschlossen.

Nach wie vor ist nach Auskunft des Ministeriums jedoch eine langfristige Planung für die Reise mit Hund oder Katze notwendig: Nach den neuen Regelungen muss das Tier mittels Mikro-Chip gekennzeichnet sein, einen nachweislich belastbaren Impfschutz gegen Tollwut besitzen und kurzfristig vor der Einreise einer genau vorgeschriebenen tierärztlichen Behandlung gegen Zecken und Bandwurmbefall unterzogen worden sein. Voraussetzung für die Anerkennung des Impfschutzes ist die Bestimmung eines ausreichenden Antikörper-Titers in einem vom britischen Landwirtschaftsministerium anerkannten Institut in Verbindung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens sechs Monaten. In Deutschland ist das Institut für Virologie in Gießen für diese Untersuchung anerkannt. Bei der Einreisesind eine entsprechende Gesundheitsbescheinigung des amtlichen Tierarztes und die Bescheinigung des praktischen Tierarztes über die Durchführung der antiparasitären Behandlung vorzulegen.

Das Ministerium hat in Absprache mit den britischen Behörden zweisprachige Muster für diese Bescheinigungen erstellt und den obersten Veterinärbehörden der Länder, der Bundestierärztekammer, dem Bundesverband der beamteten Tierärzte sowie dem Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. zur Verfügung gestellt. Interessierte sollten sich mit dem zuständigen Amtstierarzt oder mit ihrem praktischen Tierarzt in Verbindung setzen.

BMELF-Informationen Nr. 6 vom 7. Februar 2000

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