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Schutz der Bevölkerung vor sogenannten „Kampfhunden“

Bartels für bundesweites Zuchtverbot

(aho) „Neue Erkenntnisse erfordern neue Maßnahmen“, betonte heute (22.03.00) Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels in bezug auf den Schutz der Bevölkerung vor sogenannten „Kampfhunden“. Zum ersten Mal habe die Wissenschaft jetzt nachgewiesen, was bislang nur vermutet werden konnte, nämlich, dass das übersteigerte Angriffs- und Kampfverhalten bestimmter Zuchtlinien der Bullterrier zu einem erheblichen Teil genetisch bedingt ist.

Genannt werden in dem gemeinten, vom BML in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten, in dem Zusammenhang der Pitbull und der American Staffordshire Terrier, also genau jene Kreuzungen, die in den letzten Jahren immer wieder für besonders schlimme Zwischenfälle verantwortlich waren.

Niedersachsen werde im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts jedes genetisch auffällige Tier dieser Zuchtlinien von der Zucht ausschließen. An der entsprechenden Verordnungsneufassung arbeite sein Haus zurzeit mit Hochdruck, unterstrich Bartels. Der Wesenstest für diese Zuchtlinien werde in Niedersachsen Pflicht.

Bartels appellierte gleichzeitig an alle anderen Bundesländer, diese Niedersachseninitiative in die jeweiligen Länderregelungen zur Gefahrenabwehr zu übernehmen. Die diesbezügliche niedersächsische Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren laufe nach 20 Jahren aus und müsse darum bis zum August erneuert werden. Hierbei will Bartels diese neue Zuchtlinienregelung für sogenannte Kampfhunde gleich mit einbauen.

Pressemeldung des Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 22.03.2000

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