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Souvenirs aus dem Süden +++ Reisen mit Tieren frühzeitig planen

(btk) – Sommerzeit ist Reisezeit. Doch bevor der Urlaub beginnen kann, müssen die Haustiere versorgt sein – daran erinnert die Bundestierärzte- kammer. Auch Hundebesitzer, die gemeinsam mit ihrem tierischen Hausge- nossen verreisen möchten, müssen rechtzeitig planen. Denn besonders in südlichen Ländern können sich Hunde mit Krankheitserregern infizieren, die in Deutschland normalerweise nicht vorkommen.

Die Bundestierärztekammer rät daher, sich vor dem Urlaub beim Tierarzt über mögliche Risiken und Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Nach der Rückkehr aus dem Süden sollte das Tier genau beobachtet werden. Selbst bei anscheinend harmlosen Veränderungen, wie Freßunlust, Mattigkeit oder Hautveränderungen empfiehlt die Bundestierärztekammer, unverzüglich den Tierarzt aufzusuchen. Die Krankheitsanzeichen sind sehr vielfältig und meist nicht eindeutig für eine spezielle Erkrankung. In manchen Fällen können mehrere Monate vergehen, bis die Krankheit ausbricht. So sieht der Besitzer oft keinen Zusammenhang mit dem zurückliegenden Urlaub und erwähnt diesen nicht beim Tierarztbesuch. Die korrekte Diagnose und passende Therapie erfolgt deshalb häufig erst im fortgeschrittenen Stadium.

Die häufigsten Erreger von „Urlaubskrankheiten“ sind zum einen Herzwürmer, die sich im Herzen und den großen Blutgefäßen des befallenen Tieres vermehren. Zum anderen verursachen Einzeller eine Reihe von gefährlichen Erkrankungen, z.B. Babesiose und Leishmaniose. Sie werden von Zecken oder Sandmücken übertragen, parasitieren im Blut des Wirtstieres und kommen weltweit in tropischen, subtropischen und mediterranen Regionen vor. Auch in Deutschland wurden sie bereits vereinzelt nachgewiesen – eingeschleppt durch reisende Vierbeiner, die unbemerkt infizierte Zecken mit nach Hause brachten.

Ein Souvenir anderer Art haben viele Urlauber alljährlich im „Gepäck“: Aus Mitleid und Tierliebe nehmen sie herrenlose Hunde oder Katzen mit in die Heimat. Die größte Gefahr dabei ist, dass die Tiere mit Tollwut infiziert sein können. Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass die Einreise- bestimmungen unbedingt beachtet werden müssen. Danach dürfen Hunde und Katzen aus Drittländern nur eingeführt werden, wenn sie rechtzeitig gegen Tollwut geimpft wurden. Die Impfung muss tierärztlich bescheinigt sein.

Außerdem haben die mitgebrachten Straßentiere häufig große Probleme, sich an die neuen Lebensbedingungen anzupassen. Die Bundestierärztekammer empfiehlt hilfsbereiten Tierfreunden, das Elend der Tiere direkt vor Ort und damit wirkungsvoller zu bekämpfen. Schließlich gibt es inzwischen viele Organisationen, die in südlichen Ländern sowie zunehmend auch in Mittel- und Osteuropa Tierschutzprojekte betreiben. Diese mit einer Spende zu unterstützen, bedeutet einen sinnvolleren Beitrag zum Tierschutz.

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