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Tierrechtler zu hohem Schadenersatz verurteilt

Frankfurt/M. (ots) – Wenn Tierrechtler ihre extreme Auffassung von der Gleichwertigkeit aller Lebewesen mit Gewaltaktionen – etwa der „Befreiung“ von Farmtieren – zum Ausdruck brachten, so wurden sie bisher von deutschen Richtern in aller Regel auffallend nachsichtig behandelt. Anders in den angelsächsischen Ländern, in denen bei Gewalt gegen Sachen oder gar Personen hohe Geld- oder auch Gefängnisstrafen verhängt werden. Die in Deutschland gepflegte allzu laxe Haltung gegenüber kriminellen Tierrechtlern wurde jetzt durch ein Urteil des Landgerichts Koblenz durchbrochen. Es verurteilte zwei Aktivisten zu einer Schadenersatzsumme von 46.240 DM, obwohl sie bei einem Ãœberfall auf einen Hunde- und Nerzzüchter „nur“ Schmiere gestanden hatten. Die eigentlichen Täter, die 62 Hunde – darunter 43 Welpen – und mehrere hundert Nerze „befreit“ bzw. gestohlen hatten, konnten dagegen nicht gefasst werden. „Die jetzt von Sympathisanten vergossenen Krokodilstränen sind völlig fehl am Platz“ stellte die Sprecherin des Deutschen Pelz-Instituts Susanne Kolb dazu fest. „Dem Züchter ist durch den Einbruch in seine Farm, durch den Diebstahl der Hunde und durch die verjagten Nerze ein weitaus größerer Schaden zugefügt worden.“ Endlich sei mit diesem Urteil ein Zeichen gesetzt worden, dass sogenannte Tierbefreiungen keine Kavaliersdelikte seien, sondern kriminelle Taten. Deutsches Pelz-Institut Susanne Kolb, Deutsches Pelz-Institut, Telefon 069 – 24 26 35 40, Telefax 069 – 24 26 35 21

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