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Verwahrloste Vögel: Ehepaar zu Geldstrafen verurteilt

(aho) – Das Amtsgericht Obernburg hat ein Ehepaar zu Geldstrafen verurteilt, da es mindestens 13 Tieren »lang anhaltende, erhebliche Leiden« zugefügt hat. Das berichtet die Zeitung „Main-Echo“ unter Lokales am 15.9.2001.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 4000 Mark; für dessen Frau, die bereits wegen eines ähnlichen Falles verurteilt worden war, fiel die Strafe mit 5600 Mark höher aus. Der Richter begründete das Strafmaß damit, dass er nicht glaube, die Angeklagten hätten die Tiere vorsätzlich gequält. Vielmehr sei mangelnder Sachverstand und falsch verstandene Tierliebe die Ursache für das Leiden der Vögel gewesen. Den Eindruck, dass das Ehepaar kaum wisse, wie exotische Vögel zu halten sind, hatten auch die beiden Tierärzte des Landratsamtes, als sie einige der Tiere abholten: Ein Solomonenkakadu, der an einer tödlichen Viruserkrankung litt, konnte zunächst gar nicht als solcher bestimmt werden – er hatte keine Federn mehr am Leib und musste später eingeschläfert werden. Ein Gelbhaubenkakadu, der mit zwei Gelbbrustaras gehalten wurde, habe verstört in der Ecke des Käfigs gesessen und monoton mit dem Kopf gewippt: Anzeichen für eine schwerwiegende Verhaltensstörung, so die Gutachterin aus Bayreuth. Die Aras hätten den Kakadu vermutlich gebissen, dies zeige auch sein stark beschädigtes Federkleid.

Den Zustand der Volieren bezeichneten Zeugen laut Zeitungsbericht überein- stimmend als katastrophal: Boden, Sitzstangen und Futtertröge seien dick mit Kot bedeckt gewesen. Außerdem habe man für einige der Exoten kein geeignetes Futter vorgefunden; dies sei wohl auch ein Grund für die starke Unterernährung vieler Vögel gewesen.

Der Richter ermahnte die Eheleute, »die Haltung von Exoten endlich aufzugeben«.

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