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Redaktion Kleintiere & Pferde
  

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Tiere sind keine Reisesouvenirs

Langen (aho) – Ob eine wunderschöne Amazone vom kubanischen Wochenmarkt oder ein herrenloses Straßenkätzchen aus Spanien – viele Urlauber kommen mit einem lebenden Mitbringsel nach Hause. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) weist jedoch auf die strengen Auflagen für die Einfuhr von Tieren hin: „Hier gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie Artenschutzbestimmungen. Wer dies nicht beachtet, gefährdet Tiere in hohem Maße und muß mit der Zahlung von drastischen Bußgeldern rechnen“, warnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.

Nachzuchten den Vorzug geben

Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG- Artenschutzverordnung beziehungsweise der Bundesartenschutzverordnung. Betroffen sind Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln, Korallen, Alpenveilchen etc. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie bemalte Vogelfedern, exotische Felle, Krokodil-Ledergürtel oder Elfenbeinketten. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines drastischen Bußgeldes. Der ZZF rät Touristen daher, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser sei es jedoch, generell auf diese Mitbringsel zu verzichten. Wer sich für exotische Tiere wie Papageien oder kleine Reptilien begeistert, sollte aus Gründen des Tier- und Artenschutzes legal nachgezüchteten Tieren den Vorzug geben: „Nachzuchten fällt die Gewöhnung an den Menschen auch viel leichter“, erklärt ZZF-Präsident Oechsner.

Unüberlegter Tierimport ist tierschutzwidrig

Bei einigen Tieren müssen Urlauber auch tierseuchenrechtliche Bestimmungen beachten: „Papageien, Sittiche und Geflügel dürfen nur über bestimmte Eingangszollstellen und nur mit amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen eingeführt werden“, erläutert Dr. Rolf Spangenberg, tierärztlicher Berater der Online-Tierpraxis des ZZF. Auch bei herrenlosen Hunden und Katzen, die Tierfreunde aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, sei Vorsicht geboten: „Viele frei lebende Tiere sind mit Krankheiten wie Tollwut, Leishmaniose oder Herzwürmern infiziert.“

Hunde und Katzen dürfen daher nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn der Halter ein Gesundheitszeugnis und eine Tollwutschutzimpfung nachweisen kann, die vor mindestens 30 Tagen vorgenommen wurde und nicht älter als ein Jahr ist. Ansonsten werden die Tiere für vier bis sechs Wochen gegen Gebühr in einer Quarantänestation untergebracht. Dabei kann gut gemeinter Tierschutz unerwünschte Folgen haben: „Eine Einzelhaft ist insbesondere für Hunde ein traumatisches Erlebnis“, mahnt ZZF-Präsident Oechsner. Leider werden unüberlegt importierte Tiere auch häufig im Tierheim abgegeben, möglicherweise weil sie wenig sozialverträglich sind, mühsam aufgepäppelt werden müssen oder die Tierarztkosten zu hoch werden. Klaus Oechsner empfiehlt Tierfreunden daher, erst einmal in örtlichen Tierheimen nach hilfsbedürftigen Hunden und Katzen Ausschau zu halten. Freilaufenden Tieren in Südeuropa sei oft besser mit gezielten Spenden an gut geführte Tierschutzvereine und Kastrationsprojekte in den jeweiligen Urlaubsländern geholfen.

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