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Schweizer Bundesrat führt Chip-Pflicht für Hunde ab 2006 ein

Bern (aho) – Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch eine Kennzeichnungspflicht für Hunde ab 1. Januar 2006 beschlossen. Der Bundesrat möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtern. Die Regelung ist Teil der revidierten Tierseuchenverordnung (TSV). Ab Anfang 2006 müssen deshalb Welpen von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer Datenbank registriert werden. Halter und Halterinnen von älteren Hunden haben dafür noch ein Jahr Zeit, bis Ende 2006. Wer seinen Hund bereits vor 2006 markiert hat – mit einem Chip oder einer Tätowierung – braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der vom Kanton bestimmten Datenbank zu veranlassen. Eine Neu-Kennzeichnung ist nicht nötig. Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert. Bereits heute trägt ein Viertel aller Schweizer Hunde einen Mikrochip. Dieser ist in fünf Kantonen obligatorisch und ab 1. Oktober dieses Jahres verlangt auch die Europäische Union (EU) für die Einreise einen Chip oder eine Tätowierung.

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