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Keine neuen Fälle von Blutarmut bei Pferden im Landkreis Fulda

Fulda (aho) – Die zwischenzeitlich der Veterinärbehörde des Landkreises Fulda mitgeteilten Ergebnisse aus dem zuständigen Landeslabor in Gießen von untersuchten Pferden waren ausnahmslos negativ. Das heißt, dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen Fälle von infektiöser Anämie aufgetreten sind.

Laut Mitteilung von Landrat Bernd Woide wurden unmittelbar nach Bekantwerden der Erkrankung eines Tieres im Landkreis Fulda in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen hessischen Ministerium für Umwelt, ländliche Entwicklung und Verbraucherschutz, dem Regierungspräsidium Kassel sowie dem Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählten zunächst die Sperrung von drei Reiterhöfen und einer stationären Tierklinik sowie die Ausweisung von zwei Schutzzonen in denen ein allgemeines Verbringungsverbot für Pferde nach außen bestehe.

Da die infektiöse Anämie eine äußerst selten auftretende Tierseuche darstelle, habe das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf wissenschaftliche Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts nunmehr weitere präventive Maßnahmen angeordnet. Hintergrund dieser Anordnungen sei die Tatsache, dass die Veterinärbehörden jede Möglichkeit einer Übertragung der Erkrankung durch bereits abgeschlossene tierärztliche Behandlungen ausschließen wollten. Zu diesem Zweck seien in den vergangenen Tagen umfangreiche Untersuchungen von denkbaren Übertragungswegen bei tierärztlichen Behandlungen vorgenommen worden.

Die Maßnahmen seien den betreffenden Tierhaltern bereits mündlich mitgeteilt worden und würden in den nächsten Tagen noch einmal schriftlich bestätigt, teilte Landrat Woide weiter mit. Die betreffenden einzelnen Pferde würden unter amtliche Beobachtung gestellt, müssten möglichst von den anderen Pferden getrennt und dürften von den Gehöften oder ihrem sonstigen Standort nicht entfernt werden. Alle anderen Pferde in den jeweiligen Beständen seien hiervon jedoch nicht betroffen. „Die vom Ministerium einheitlich vorgegebenen Anordnungen gelten nicht nur für Tierhalter im Landkreis Fulda, sondern auch für Tierhalter in vier weiteren hessischen Landkreisen sowie in Thüringen und Bayern.“

Es handele sich dabei um rein präventive, also vorbeugende Maßnahmen, die gleichwohl für die betreffenden Pferdehalter einschränkenden Charakter hätte, unterstreicht Landrat Woide und bittet die betroffenen Tierhalter um Verständnis. Letztendlich müsse aber alles getan werden, um gesunde Tiere vor der Gefahr einer Ansteckung zu schützen. Man dürfe sich nicht dem Vorwurf aufsetzen, vorbeugende Maßnahmen außer Acht gelassen zu haben.

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