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Gericht verurteilt Halter wegen nicht entwurmter und nicht entflohter Katzen

Neu-Ulm (aho) – Sind Katzen abgemagert, verfloht und verwurmt, so erfüllt dies den Straftatbestand der Tierquälerei. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm, in dem die Eltern eines Babys auch wegen verletzter Fürsorgepflicht und vorsätzlicher Körperverletzung zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden.

Im März dieses Jahres hatte ein Nachbar des Paares die Polizei alarmiert, weil ihm drei abgemagerte, von Flöhen und Würmern befallene Katzen aufgefallen waren. Die Polizeibeamten entdeckten daraufhin ein kleines Mädchen, welches zwischen Tierkot und Bergen von Müll dahinvegetierte. Es war wegen Flüssigkeitsmangels stark ausgetrocknet.

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