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Fortsetzung verbotener Tierschutz-Spendensammlungen? – ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen den Tierschutzverein Tiere in Not e.V.

HemeraTrier (aho) – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Tiere in Not e.V. mit Sitz in Dachau/Bayern mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Förderbeiträgen sowie Geldspenden zu stoppen.

Der 1988 gegründete Verein Tiere in Not e.V. versendet Spendebriefe und bittet bundesweit um Geldspenden zur Förderung des Tierschutzes. Er ist ein Partnerverein der Tierschutzliga in Deutschland e.V.. Nachdem die ADD Spendensammlungen der Tierschutzliga in Deutschland e.V. bestandskräftig untersagt hatte, wurden diese Sammlungen im Namen von Tiere in Not e.V. fortgeführt. So wurden Spender der Tierschutzliga gebeten, zukünftige für Tiere in Not e.V. zu spenden.

Um eine Fortsetzung verbotener Sammlungen zu verhindern und da der Verein sich beharrlich weigerte, eine satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder nachzuweisen, musste die ADD auch gegen Tiere in Not e.V. ein landesweites Sammlungsverbot für Rheinland-Pfalz verfügen.

Der Verein hat keine Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung eingelegt und zugesagt, die Verbotsverfügung zu beachten.

Sollten zugunsten Tiere in Not e.V. / Tierschutzliga in Deutschland e.V. weitere Spendensammlungen beispielsweise durch Spendenbriefe, in Rheinland-Pfalz erfolgen oder Förderbeiträge abgebucht werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.

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