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Kanton Zürich verbietet Kampfhunde

Zürich (aho) – Die Bevölkerung des Schweizer Kantons Zürich hat sich am Sonntag in einer Abstimmung mehrheitlich für eine deutliche Verschärfung des Hundegesetzes ausgesprochen. In der Zukunft darf man im Kanton keine Hunde der Rassen „Bullterrier“, „American Pitbull“, „American Staffordshire Terrier“ und „Staffordshire Bullterrier“ erwerben. Sie dürfen weder gezüchtet noch eingeführt werden. Bereits im Kanton lebende Kampfhunde dürfen bis zum Lebensende gehalten werden. Ihre Besitzer müssen sich aber in den nächsten drei Monaten um eine Bewilligung bemühen. Besucher, die von außerhalb des Kantons nach Zürich kommen, müssen ihrem Hund Maulkorb und Leine anlegen.

Im Jahre 2005 wurde im Kanton Zürich ein Kind von drei Pitbulls zerfleischt. In der Folge entwickelte sich eine intensive und erregte Diskussion um Kampfhunde.

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