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Jagdhund beißt Schoßhündchen tot: 500 Euro Geldstrafe

Offenburg (aho) – Weil sein Hund ein Schoßhündchen tot gebissen hat, verurteilte das Amtsgericht Offenburg einen 72-jährigen Jäger zu einer Strafe von 500 Euro.

Der leidenschaftliche Jäger hatte den Jagdhund in seinem Revier frei laufen lassen, weil er Wildschweine aufspüren wollte. Er selbst war mit dem Geländewagen hinterher gefahren. Der Jagdhund war dann auf den kleinen Hund getroffen und hatte ihn sofort angegriffen
„Bevor ich reagieren konnte, schnappte er mir den kleinen Hund weg. Dann hab ich es bloß noch knacken und fiepen gehört«, wird der Besitzer des getöteten Hündchens im Offenburger Tageblatt zitiert. “Mein Hund war ein Häufchen Matsch“.

Der Jäger beteuerte, dass mit seinem Hund noch nie etwas vorgefallen sei. Richter Wolfgang Knopf entnahm jedoch aus dem Kaufvertrag für den Jagdhund, dass der Jäger vom Vorbesitzer über dessen “Katzenschärfe“ und Aggressivität gegenüber kleinen Hunden informiert worden war. Weiter berichtete eine Zeugin, wie der Hund sie vor drei Jahren beim Joggen angesprungen und in den Arm geschnappt hatte. „Ich hätte nichts mit Ihnen gehabt, wenn der Kaufvertrag und die Joggerin nicht gewesen wären, aber diese Vorgeschichte hätte Sie bedenklich stimmen müssen“, hielt Richter Knopf nach dem Bericht der Zeitung dem Jäger vor.

Ein Sachverständige warf dem Jäger vor: „Wenn der Hund vor dem Auto herläuft, dann ist keine Einwirkung mehr möglich. Das macht man nicht.“ Wenn der 72-Jährige körperlich nicht mehr in der Lage sei, dann solle er sich Unterstützung von Jüngeren holen, oder die Jagd ganz aufgeben.

Der Jäger darf den Hund weiter bei der Jagd einsetzten. Bei einem weiteren Zwischenfall mit dem Hund droht dem Jäger aber der Verlust des Jagdscheins, so die Zeitung.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Da ja sonst eher die Jäger freilaufende Hunde gerne mal abschießen, ist es doch gut zu wissen, das auch ein Jäger eben nicht alles darf

  2. Es ist nicht zu fassen.
    Da lässt jemand einen erwiesenermassen „vorbestraften“ Hund frei und ohne Maulkorb durch den Wald rennen, bekommt seinen Arsch nicht aus dem Auto, der Hund killt einen anderen Hund und es passiert….nichts!
    Keine Auflage, kein Maulkorbzwang, keine Leinenpflicht, ken Wesenstest.
    In Deutschland wird wirklich mit zweierlei Maß gemessen und das macht mir die grüne Zunft ganz und gar nicht sympathisch. Man kann offenbar nur von Glück reden, daß da nicht gerade irgendwo ein Kind unterwegs war.

Reply to “Jagdhund beißt Schoßhündchen tot: 500 Euro Geldstrafe”

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