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Gericht: Kein Hartz IV für Haustiere

Gießen (aho) – Ein Arbeitslosengeld II- Bezieher muss den mit der Haltung eines Tieres verbundenen Aufwand aus der Regelleistung bezahlen, im SGB II ist hierfür kein Mehrbedarf vorgesehen. Werden aus der Tierhaltung Einnahmen erzielt, sind diese zu berücksichtigen. Dies hat das Sozialgericht Gießen jetzt in einem Eilverfahren entschieden.

Eine Familie mit vier Kindern hielt zeitweise über 40 Hunde, ein Pferd, ein Pony und eine Katze. Aus dem Verkauf von Welpen wurden monatlich Einnahmen in Höhe von etwa 2400 € erzielt, dazu kam Kindergeld sowie die finanzielle Zuwendung eines Onkels. Die Antragsteller hatten damit argumentiert, die Erlöse aus der Hundezucht dienten zur Deckung der Kosten für alle Tiere und könnten daher nicht als Einkommen gewertet werden.

Dieser Argumentation ist das Sozialgericht aber nicht gefolgt.

Bei den Erlösen aus dem Verkauf der Hunde handele es sich um Einnahmen, die zunächst zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts zu verwenden seien, bevor steuerfinanzierte Leistungen in Anspruch genommen würden. Eine Verwendung der Mittel für den Unterhalt der Tiere sei nachrangig und erst nach vollständiger Deckung des Bedarfs der Antragsteller zulässig. Von den Einnahmen könnten daher nur die mit der Hundezucht verbundenen Betriebsausgaben, d. h. die Kosten für die Aufzucht der Welpen und der Elternpaare dieser Welpen, abgezogen werden, alles andere  müsse aus der Regelleistung beglichen werden.  Da das hier erzielte Einkommen den Bedarf  der Antragsteller decke, bestehe kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 20.03.2009, Az.: S 29 AS 3/09 ER, nicht rechtskräftig.

5 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Hallo,
    anders interpretiert heißt das aber auch das wenn man kein Hartz IV beziehen möchte, kann man seinen Lebensunterhalt auch durch den Verkauf von Welpen bestreiten.

    Das öffnet Verstößen gegen das TSchG Tür und Tor.

    In was für einer Welt leben wir?
    Reinhard

  2. Kristin

    Hallo,

    2400 Euro im Monat durch Welpenverkauf und das Halten von 40 Hunden riecht nach gedankenloser Hundevermehrung, und es ist gut, dass so etwas nicht unterstützt wird.

  3. Kati

    Neee das riecht nach der vielbeschworenen „liebevollen Hobbyzucht“ die sich ja kaum selber trägt.
    Das Märchen wird ja immer wieder bemüht, wenn der Lebensunterhalt durch das Vermehren von Hunden bestritten wird.
    Die Welpenkäufer dürfen ja nicht merken, dass die Produktion der süssen kuscheligen Welpies etwas mit Geschäftemacherei zu tun hat.
    Allerdings bedeutet dieses Urteil, dass jeder „Hobbyzüchter“ Hartz IV beziehen kann, denn ausser den aktuellen Zuchttieren und evtl ein oder zwei Nachwuchshündinnen hat man eh keine Tiere auf dem Hof. Ausser die eine Vorführomi die beweisen soll, dass man seine ausgedienten Zuchthündinnen nicht abschiebt. Wer nicht oder nicht mehr für die Zucht geeignet ist, fliegt raus.
    Aber die arme Omi, die ihren kleinen Pudel nicht aufgeben will, muss ihn sich vom Munde absparen..das ist fair?

    LG

  4. Martina

    hoffentlich kommen jetzt nicht noch mehr auf die Idee mal so eben seine Fellnasen zu vermehren!!!

  5. Danyel

    Das kommt weil ihr deutschen immer alles Billig haben wollt….

Reply to “Gericht: Kein Hartz IV für Haustiere”

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